Blitzer in Mainz aktuell am Mittwoch: Hier nimmt die Polizei am 22.04.2026 Raser ins Visier

Achtung, Radarfalle! Am 22.04.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Mainz unangenehm werden. Auf diesen Straßen ist am Mittwoch besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren.

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Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / silentalex88

Momentan ist in Mainz an insgesamt 2 Standorten die Gefahr hoch, in eine Radarkontrolle zu rasen. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Rheinland-Pfalz. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Mainz gerechnet werden.

Mainz: Aktuelle Radarfallen am 22.04.2026 in der Region in Rheinland-Pfalz

Am 📍 Standort Große Bleiche, PLZ 55116 in Altstadt (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 22.04.2026 um 06:33 Uhr.

Seit 22.04.2026 um 05:19 Uhr ist weiterhin eine mobile Radarfalle 📍 auf der Langenbeckstraße (PLZ 55131 in Oberstadt) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 40 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 22.04.2026, 07:15 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Die Regeln für Radarwarner

Laut StVO sind in Deutschland Geräte mit Blitzerwarnung in Echtzeit verboten. Dort ist festgelegt: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“ Externe Radarwarner sind daher strikt untersagt. Ein Smartphone selbst muss zwar nicht ausgeschaltet werden, doch in Routenplanern ist die Warnfunktion zu deaktivieren. Um ein Blitzerfoto zu vermeiden, bleibt angepasstes Fahren] immer noch die sicherste Methode. Hinweise im Rundfunk sind hingegen erlaubt, da sie sich nicht allein an die Fahrzeugführenden richten.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 22.04.2026, 07:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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