"Fuß vom Gas" heißt es am 16.06.2024. Auch an diesem Sonntag sollten sich alle Autofahrer in Augsburg an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es wird geblitzt! Hier finden Sie alle aktuellen mobilen Blitzer in Augsburg und was Sie sonst noch beachten müssen.
Geblitzt wird in Augsburg nach aktuellen Informationen im Augenblick an 2 Standorten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr der Stadt Augsburg kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 16.06.2024 die Blitzer in Augsburg
Geblitzt wird in der Kriegshaberstraße, PLZ 86156 in Kriegshaber. Gemeldet wurde der Blitzer am 16.06.2024 um 19:05 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
Dazu wird geblitzt am Standort Wolframstraße, PLZ 86161 in Spickel-Herrenbach. Gemeldet wurde der Blitzer am 16.06.2024 um 12:20 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 10 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 16.06.2024, 19:24 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im Juni 2024
- Bußgelder für Ampelverstöße im Juni 2024
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Juni 2024
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de