Blitzer in Augsburg aktuell am Donnerstag: Mobile Blitzer am 16.04.2026

Vorsicht Autofahrer! Wer am heutigen Donnerstag (16.04.2026) mit zu hohem Tempo auf Augsburgs Straßen unterwegs ist, dem könnte Post aus Flensburg drohen. Hier auf news.de finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Augsburg am Donnerstag in der Übersicht.

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Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) Bild: dpa / Peter Kneffel

Aktuellen Meldungen zufolge wird in Augsburg im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.

Die Blitzerstandorte in Augsburg, Bayern am 16.04.2026

Seit 16.04.2026 um 17:39 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Gabelsbergerstraße (PLZ 86199 in Göggingen, Göggingen-Nordwest). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand: 16.04.2026, 19:46 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Ein angepasstes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.04.2026, 19:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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