Blitzer in Bremerhaven aktuell am Montag: Mobile Blitzer am 21.09.2026
Achtung, Radarkontrolle! In Bremerhaven kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 21.09.2026 unangenehm werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Montag unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Bremerhaven nach aktuellen Informationen im Augenblick an 2 Standorten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Bremerhaven kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Standorte für Radarfallen in Bremerhaven, Bremen am 21.09.2026
Vorsicht am 📍 Standort Grimsbystraße (Postleitzahl 27570 in Stadtbezirk Bremerhaven-Süd, Geestemünde, Geestemünde-Nord): Wie am 21.09.2026 um 10:03 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.
Außerdem wird geblitzt am 📍 Standort Grimsbystraße, PLZ 27570 in Stadtbezirk Bremerhaven-Süd, Geestemünde, Bürgerpark. Gemeldet wurde der Blitzer am 21.09.2026 um 10:18 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 60 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 21.09.2026, 12:18 Uhr)
Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
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- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im September 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 21.09.2026, 12:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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