Blitzer in Bremerhaven aktuell am Donnerstag: Mobile Blitzer am 05.03.2026
Achtung, Radarfalle! In Bremerhaven kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 05.03.2026 teuer werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Donnerstag besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Bremerhaven nach aktuellen Informationen im Augenblick an 2 Standorten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Die Blitzerstandorte in Bremerhaven, Bremen am 05.03.2026
Geblitzt wird am 📍 Standort Vieländer Weg, PLZ 27574 in Stadtbezirk Bremerhaven-Süd, Geestemünde, Grünhöfe. Gemeldet wurde der Blitzer am 05.03.2026 um 10:49 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
Desweiteren steht ein Blitzer im 📍 Bereich Stresemannstraße, PLZ 27576 in Stadtbezirk Bremerhaven-Nord, Lehe, Klushof. Der Standort wurde am 05.03.2026 um 07:50 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 50 km/h.
(Stand von: 05.03.2026, 11:19 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Temoplimits und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im März 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im März 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im März 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.03.2026, 11:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
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bud/roj/news.de
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