Blitzer in Leverkusen aktuell am Freitag: Wo Sie am 16.01.2026 in eine Radarfalle geraten können
Heute wird in Leverkusen geblitzt. Wer am Freitag unterwegs ist, sollte besonders wachsam fahren, um einer Temposünde zu entgehen. was Sie über die mobilen Blitzer in Leverkusen am 16.01.2026 wissen sollten und auf welchen Straßen Sorgfalt angebracht ist, lesen Sie auf dieser Seite.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Leverkusen an insgesamt 4 Standorten die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Leverkusen kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 16.01.2026 die Radarfallen in Leverkusen, Nordrhein-Westfalen
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| Menchendahler Straße (51379 Stadtbezirk II, Opladen) | 30 km/h | 16.01.2026, 13:27 Uhr | - |
| Reuschenberger Straße (51379 Stadtbezirk II, Opladen) | 30 km/h | 16.01.2026, 12:52 Uhr | - |
| Karl-Carstens-Ring (51375 Stadtbezirk III, Schlebusch) | 50 km/h | 16.01.2026, 12:32 Uhr | - |
| Hamberger Straße (51381 Stadtbezirk III, Lützenkirchen, Schöne Aussicht) | 30 km/h | 16.01.2026, 11:27 Uhr | - |
(Stand von: 16.01.2026, 14:16 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.01.2026, 14:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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