Blitzer in Leverkusen aktuell am Sonntag: Wo am 14.12.2025 Radarkontrollen stattfinden
Autofahrer aufgepasst! Wer heute (14.12.2025) mit überhöhter Geschwindigkeit auf Leverkusens Straßen unterwegs ist, könnte Post aus Flensburg bekommen. Bei uns auf news.de finden Sie alle Positionen mobiler Blitzer in Leverkusen am heutigen Sonntag im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Leverkusen nach aktuellen Informationen gerade an nur einem Standort. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 14.12.2025, 18:15 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Alle mobilen Radarkontrollen am 14.12.2025 in Leverkusen, Nordrhein-Westfalen
Achtung 📍 auf der Von-Knoeringen-Straße (Postleitzahl 51381 in Stadtbezirk III, Steinbüchel): Wie am 14.12.2025 um 12:09 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
(Letzte Aktualisierung: 14.12.2025, 18:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte fahren Sie zur allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Tempoverstöße im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im Dezember 2025
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.12.2025, 18:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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