Mobile Blitzer in Leverkusen aktuell am Mittwoch: Wo Sie am 11.03.2026 in eine Radarfalle geraten können

Achtung, Radarfalle! Am 11.03.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Leverkusen unangenehm werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Mittwoch besser keine Geschwindigkeitsverstöße riskieren sollten.

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Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Tricky Shark

Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können aktuellen Meldungen zufolge in Leverkusen auf nur einer Straße in einen Blitzer tappen. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Leverkusen gerechnet werden.

Alle mobilen Blitzer am 11.03.2026 in Leverkusen, Nordrhein-Westfalen

Geblitzt wird am 📍 Standort Im Eisholz, PLZ 51373 in Stadtbezirk II, Küppersteg. Gemeldet wurde der Blitzer am 11.03.2026 um 16:49 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 11.03.2026, 18:15 Uhr)

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Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.03.2026, 18:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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