Mobile Blitzer in Hannover aktuell am Sonntag: Raser aufgepasst! Hier wird am 11.01.2026 geblitzt
Am 11.01.2026 heißt es: "Tacho im Auge behalten". Am heutigen Sonntag sollten sich alle Autofahrer in Hannover an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn sonst drohen Bußgelder! Wir haben alle Positionen für mobile Blitzer in Hannover im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Hannover ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät im Einsatz. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Region Hannover. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Hannover gerechnet werden.
Die Standorte für Radarfallen in Hannover, Kreis Region Hannover, Niedersachsen am 11.01.2026
📍 Auf der Goethestraße, PLZ 30169 in Mitte, Calenberger Neustadt (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 11.01.2026 um 13:37 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 11.01.2026, 19:15 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Tempovergehen im Januar 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im Januar 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Januar 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.01.2026, 19:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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