Mobile Blitzer in Hannover aktuell am Freitag: Hier wird heute, am 16.01.2026 geblitzt

In Hannover stehen am Freitag mobile Tempokontrollen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Positionen vom 16.01.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Hannover.

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Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) (Foto) Suche
Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

Derzeitigen Meldungen zufolge wird in Hannover gerade an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Niedersachsen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Hannover gerechnet werden.

Die Standorte für Radarfallen in Hannover, Kreis Region Hannover, Niedersachsen am 16.01.2026

Seit 16.01.2026 um 18:59 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Celler Straße (PLZ 30159 in Mitte). Hier sind 30 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand: 16.01.2026, 19:16 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Die Regeln für Radarwarner

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.01.2026, 19:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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