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Münster: Streit um Beweisanträge nach Solingen-Anschlag vor Urteil

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Im Streit um abgelehnte Beweisanträge im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag von Solingen will der NRW-Verfassungsgerichtshof am 30. Juni ein Urteil verkünden. Das teilte Gerichtshofpräsidentin Barbara Dauner-Lieb im Anschluss an eine mündliche Verhandlung in Münster mit.

Die Kläger, Abgeordnete der Minderheit in dem Ausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags von SPD und FDP, sehen ihre durch die Verfassung geschützten Rechte verletzt, weil die Mehrheit von CDU und Grünen mehrere ihrer Beweisanträge abgelehnt hatte. Der Ausschuss hat die Aufgabe, mögliche Versäumnisse oder Fehler der Landesregierung bei der Bewältigung der Lage nach dem tödlichen Terroranschlag am 23. August 2024 zu untersuchen und strukturelle Defizite aufzudecken.

In der mündlichen Verhandlung standen sich die Kläger, die Abgeordneten Lisa-Kristin Kapteinat, Christian Dahm und Thorsten Klute (alle SPD), Werner Pfeil und Dirk Wede von der FDP sowie Vertreter des Landtags, des Landes und der Landesregierung unversöhnlich gegenüber. Die Landtagsabgeordneten werfen den Beklagten vor, ihre Beweisanträge vom 14. November und 9. Dezember 2024 aus politischen Gründen abgelehnt zu haben.

Die Beklagten führten an, dass einer der Anträge per se unzulässig und der andere zu unkonkret formuliert gewesen sei. In einem Fall forderten SPD und FDP von der Landtagsverwaltung die Übermittlung von Akten, im anderen Fall Akten und Daten aus dem Flüchtlingsministerium der am 27. Januar 2026 zurückgetretenen Josefine Paul (Grüne).

Gewaltenteilung: Kann der Landtag sich selbst kontrollieren?

Im Fall des Beweisantrags zu Akten des Landtagspräsidenten drehte sich der Streit in der mündlichen Verhandlung um die Frage, ob das Parlament sich selbst kontrollieren kann. Die Verwaltung des Parlaments sollte nicht in so einen Streit hineingezogen werden, die Neutralität und die parlamentarische Autonomie sei gefährdet, argumentierten deren Vertreter. Auch gehe es um den Schutz der Abgeordnetenrechte.

Die sieben Richter des Verfassungsgerichtshofes hinterfragten beide Seiten kritisch. Sie machten deutlich, dass sie bei ihrem Urteil einen verschärften Blick auf die Begründung der Ablehnungen in den Protokollen werfen werden. Hier zeigten sie sich von den Argumenten der Beklagten an einigen Stellen nicht überzeugt. Sie verglichen Anträge von CDU und Grünen mit den abgelehnten Anträgen von SPD und FDP und fragten nach, wo denn da der Unterschied sei.

Anschlag ist juristisch bereits abgeschlossen

Am 23. August 2024 hatte der Syrer Issa al Hasan auf einem Stadtfest in Solingen drei Menschen mit einem Messer getötet und viele weitere verletzt. Die Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) hatte den Anschlag für sich reklamiert.

Al Hasan hätte bereits ein Jahr zuvor entsprechend den EU-Dublin-Regeln nach Bulgarien rückgeführt werden müssen. Ein Versuch war gescheitert, ein weiterer nicht unternommen worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte den Syrer im vergangenen September zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt wegen Mordes an drei Menschen, Mordversuchen an zehn Menschen und als Mitglied der IS-Terrormiliz.

Flüchtlingsministerin Paul war am 27. Januar 2026 zurückgetreten. Die Opposition wirft ihr vor, nach dem Anschlag abgetaucht zu sein und am Tatwochenende während ihrer Dienstreise nach Frankreich nicht auf Anrufe von Kabinettskollegen reagiert zu haben.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++ /roj/news.de

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