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Kiel: Schleswig-Holstein beschließt Erhöhung der Beamtenbesoldung

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Schleswig-Holsteins Landesregierung hat eine Erhöhung der Beamtenbesoldung für die Jahre 2025 bis 2027 beschlossen. Die Anpassungen in dem geplanten Gesetzesentwurf basieren auf den Maßstäben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom November, wie das Finanzministerium mitteilte.

"Die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen sind verfassungsrechtlich geboten", sagte Finanzministerin Silke Schneider (Grüne). "Mit dem Gesetzentwurf setzen wir die notwendigen Maßnahmen konsequent um." Für die kommende Finanzplanung des Landes bedeuteten die Anpassungen jedoch eine erhebliche Herausforderung.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte im November entschieden, dass die Besoldung zahlreicher Beamtinnen und Beamten in Berlin verfassungswidrig war. Zudem hat es seit 2015 in mehreren Entscheidungen einen Rahmen definiert, ab wann die Vergütung nicht mehr amtsangemessen ist. So muss sie demnach zum Beispiel mindestens 15 Prozent über dem Niveau der Grundsicherung liegen. Auch die Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein steht derzeit auf dem Prüfstand.

Als Besoldung wird die Vergütung von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern und Soldatinnen und Soldaten bezeichnet. Nach dem im Grundgesetz gewährten Alimentationsprinzip ist der Dienstherr verpflichtet, diesen Menschen und ihren Familien im aktiven Dienst, bei Invalidität und im Alter einen Lebensunterhalt zu bieten, der ihrem Amt angemessen ist.

Welche Erhöhungen geplant sind

So soll nach Angaben des Finanzministeriums die Besoldung für 2025 für die Besoldungsgruppen A6 bis A15 sowie B1, C1, C2, W2 und W3 rückwirkend um 3,2 Prozent steigen. Dabei sei ein Mindestbetrag von etwa 125 Euro vorgesehen. In den Besoldungsgruppen ab A16 steigen die Bezüge entsprechend um bis zu knapp fünf Prozent.

Im Jahr 2026 erhöhen sich die Besoldungs- und Versorgungsbezüge laut dem Ministerium in allen Gruppe um weitere vier Prozent. Zudem werde der Familienergänzungszuschlag bedarfsgerecht um überwiegend 15 bis 25 Prozent angehoben.

Im Jahr darauf erhöhten sich die Bezüge in allen Gruppen um weitere 3,8 Prozent. Zudem werde der Familienergänzungszuschlag erneut angehoben - um überwiegend 12 bis 22 Prozent. Alle Anpassungen gelten dann auch für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.

Zudem stiegen die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter entsprechend der Tarifeinigung vom Februar 2026 zeit- und wirkungsgleich zu den Ausbildungsentgelten, hieß es. Die Grundbeträge erhöhten sich rückwirkend zum April 2026 um 60 Euro, zum März 2027 um weitere 60 Euro und zum Januar 2028 um nochmals 30 Euro. So wachsen die Bezüge in drei Schritten insgesamt um 150 Euro.

Wann die Bezüge ausgezahlt werden

Mit dem Kabinettsbeschluss beginnt dem Ministerium zufolge jetzt das parlamentarische Verfahren. Die erste Lesung im Landtag ist noch vor der Sommerpause vorgesehen. Die zweite Lesung folgt erst danach. Das Finanzministerium beabsichtigt die erhöhten Bezüge einschließlich möglicher Nachzahlungen dann mit den November-Bezügen auszuzahlen.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++ /roj/news.de

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