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Ende des 8-Stunden-Tags: Darf mein Chef mich bald zu 13 Stunden Arbeit verpflichten?

Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will im Juni einen Reformentwurf für das Arbeitszeitgesetz vorlegen. Bild: picture alliance/dpa | Michael Kappeler

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  • Geplant ist eine Abkehr vom klassischen Acht-Stunden-Tag hin zu flexibleren Arbeitszeiten
  • Die Änderungen könnten auf Anweisung des Chefs längere tägliche Schichten ermöglichen
  • Welche Rechte Arbeitnehmer haben, ist abhängig von Verträgen und Betriebsvereinbarungen

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Kaum ein Vorschlag der Regierung sorgt aktuell für mehr Streit: Die Regierung will das Ende des Acht-Stunden-Arbeitstages einläuten. Stattdessen soll bald die europäische Arbeitszeitrichtlinie gelten. Das bedeutet einerseits mehr Flexibilität, andererseits könnten aber auch nahezu endlos lange Schichten drohen. Womit Arbeitnehmer rechnen müssen, erklären wir Ihnen hier.

Arbeitgeber dürfen Angestellte zu längeren Schichten anweisen

Derzeit sind acht Stunden plus 30 Minuten Pause die Norm – maximal dürfen Arbeitnehmer derzeit zehn Stunden mit 45 Minuten Pause arbeiten. Die europäische Arbeitszeitrichtlinie soll das nun ändern: Dieser zufolge dürfte die Arbeitszeit dann sogar bis zu 13 Stunden inklusive 45 Minuten Pause andauern. Mehr als maximal 48 Stunden in der Woche sollen allerdings nicht anfallen.

Ob der Arbeitgeber Sie dazu anweisen darf, kommt darauf an, ob ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung im Betrieb gilt, der oder die einer solchen Regelung widersprechen würde. Ist das der Fall, dann dürfen Sie aufatmen, da die neue Richtlinie Sie nicht betrifft. Gilt allerdings keine besondere Regelung, so kann Ihr Arbeitgeber Sie in Zukunft tatsächlich anweisen, eine dreizehnstündige Schicht zu arbeiten. Eine Weigerung gegen die Anweisung könnte laut Aussagen von Arbeitsrechtler Oliver Fröhlich gegenüber der "Bild"zu einer Abmahnung oder Kündigung führen.

Was würde die neue Arbeitszeitrichtlinie bringen?

Vom neuen Gesetz profitieren insbesondere diejenigen, die sich mehr Flexibilität in ihrer Wochenarbeitszeit wünschen. So wären statt acht Stunden jeden Tag auch mal nur vier Tage die Woche möglich, wenn an den anderen mehr gearbeitet wird. Inwiefern das von Vorteil ist, wird davon abhängen, wer am Ende entscheiden darf, wann die Stunden gemacht werden. Zudem könnten Gesundheit und Leistung unter den längeren Tagen leiden.

Studien zeigen, dass die Produktivität pro zusätzlicher Stunde ab einem Schwellenwert in der Woche deutlich sinkt. Das trifft auch bei gelegentlicher Mehrarbeit zu, wenn auch hier die Produktivität zunächst noch ansteigt - die Konsequenzen für die Gesundheit sollten allerdings nicht vernachlässigt werden. Durch Übermüdung und Stress steigt die Wahrscheinlichkeit für Fehler und Unfälle.

Missbrauch der Richtlinie soll ausgeschlossen werden

Von selbst dürfen Mitarbeiter ihre Schichten übrigens nicht verlängern: Überstunden sind nur dann erlaubt, wenn sie im Vertrag stehen und vom Vorgesetzten angeordnet oder erlaubt werden. In Firmen mit Betriebsrat darf dieser zudem ebenfalls mitentscheiden. Wer sich also einfach selbst für Überstunden entscheidet, geht leer aus.

Im neuen Gesetzesentwurf soll nicht nur das Arbeitszeitgesetz gelockert werden, sondern auch die digitale Zeiterfassung soll verpflichtend eingeführt werden. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sollen so elektronisch aufgezeichnet werden. Die SPD will zudem einen Zusatz einbauen - der konkrete Wortlaut lautet: "Kein Beschäftigter darf gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden. Deshalb werden wir Missbrauch ausschließen."

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