Staatsbürgerschaftsrecht Reform: Vorschlag der AfD setzt sich im Bundestag durch
Im Bundestag wurde namentlich abgestimmt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Michael Kappeler
Von news.de-Redakteur Alexander Aßmann
26.03.2026 09.49
- Dem Antrag wurde im Bundestag zugestimmt
- SPD, Union, Linke und Grüne stimmten dafür, AfD dagegen
- Es gab eine Mehrheit von 439 gegen 135 Stimmen
Antrag AfD: Mehrheit stimmt geschlossen dafür
Im Bundestag wurde über eine Beschlussempfehlung zu einem Antrag der AfD-Fraktion namentlich abgestimmt. In ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion eine umfassende Reform des Staatsbürgerschaftsrechts, wodurch Entscheidungen der Ampel-Koalition von 2024 wieder rückgängig gemacht werden sollen. Eine Einbürgerung soll erst nach acht Jahren möglich sein. Außerdem sollen jegliche Ausnahmen bei Anforderungen an das Sprachniveau und der Pflicht, den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, entfernt werden. Bei illegaler Einreise soll eine spätere Einbürgerung nicht möglich sein. Bereits im Oktober 2025 wurden das Staatsangehörigkeitsrecht durch die schwarz-rote Bundesregierung geändert und verschärft. Hier geht es zur namentlichen Abstimmung dazu (Quelle: abgeordnetenwatch.de). Vergangenen Mittwoch stimmten dazu die Abgeordneten im Bundestag ab.
Der Antrag, der von der AfD in den Bundestag eingbracht wurde, ist mit einer Mehrheit angenommen worden. Von den 629 Abgeordneten stimmten 439 dafür und 135 dagegen. 55 Bundestagsabgeordnete waren bei der Abstimmung nicht anwesend.
- Union: 201 Dafür-Stimmen, 7 nicht abgegebene Stimmen
- AfD: 134 Gegenstimmen, 16 nicht abgegebene Stimmen
- SPD: 103 Dafür-Stimmen, 16 nicht abgegebene Stimmen
- Grüne: 78 Dafür-Stimmen, 7 nicht abgegebene Stimmen
- Linke: 56 Dafür-Stimmen, 8 nicht abgegebene Stimmen
- fraktionslos: eine Gegenstimme, eine Dafür-Stimme, eine nicht abgegebene Stimme
Interessant ist, dass die Union und die Linke beide mit "Ja" gestimmt haben, obwohl von Seiten der Union seit 2018 ein Verbot für Kooperationen besteht. Dort werden zwar gemeinschaftliche Abstimmungen mit der Linken nicht gänzlich verboten, aber eine allgemeine Zusammenarbeit in den Parlamenten und vor allem die Regierungsbildung mit der Partei ausgeschlossen.
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