Asylsystem Reform: SPD und Union stimmen zu
Im Bundestag wurde namentlich abgestimmt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Sabina Crisan
Von news.de-Redakteur Alexander Aßmann
27.02.2026 13.36
- Dem Antrag wurde im Bundestag zugestimmt
- SPD und Union stimmten dafür, Linke, Grüne und AfD dagegen
- Es gab eine Mehrheit von 309 gegen 260 Stimmen
Bundestag: Mehrheit stimmt für Antrag
Der Bundestag hat in namentlicher Abstimmung den Weg für die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland freigemacht. Mit dem Gesetz der Bundesregierung wird das deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht an elf EU-Rechtsakte angepasst, die das Europäische Parlament und der Rat bereits am 14. Mai 2024 beschlossen hatten. Die Reform umfasst eine Richtlinie und zehn Verordnungen und tritt Mitte 2026 vollständig in Kraft. Ziel ist es, das europäische Asylsystem einheitlicher zu gestalten, Verfahren zu beschleunigen, humanitäre Standards zu sichern und irreguläre Migration besser zu steuern. Zugleich soll ein neuer Solidaritätsmechanismus sicherstellen, dass Mitgliedstaaten bei hoher Migrationsbelastung entlastet werden.
Kernstück der Reform ist unter anderem die neue Asylverfahrens-Verordnung. Sie führt verpflichtende Asylgrenzverfahren für bestimmte Personengruppen ein. Künftig sollen Asylanträge von Personen, bei denen ein Schutzanspruch voraussichtlich nicht besteht, bereits an den EU-Außengrenzen in einem beschleunigten Verfahren geprüft werden. Das betrifft nach Angaben der Bundesregierung etwa Menschen, die über ihre Identität getäuscht haben, eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstellen oder aus Herkunftsstaaten mit einer EU-weiten Schutzquote von 20 Prozent oder weniger kommen. Von diesen Grenzverfahren ausgenommen sind unbegleitete Minderjährige, sofern sie keine Sicherheitsgefahr darstellen. Auch Minderjährige und ihre Familien sollen nicht vorrangig in diese Verfahren einbezogen werden. Obwohl Deutschland keine landseitigen EU-Außengrenzen hat, müssen entsprechende Verfahren an Flughäfen und Seehäfen eingeführt werden.
Weitere Bestandteile der Reform betreffen unter anderem die Zuständigkeitsregeln zwischen den Mitgliedstaaten (Nachfolge der Dublin-III-Verordnung), eine Reform der Eurodac-Datenbank zur besseren Registrierung von Asylsuchenden, ein neues Verfahren zur Identitäts- und Sicherheitsüberprüfung bei irregulärer Einreise sowie Sonderregelungen für Krisensituationen mit außergewöhnlich hoher Belastung der Asylsysteme.
Mit dem Anpassungsgesetz werden zahlreiche nationale Vorschriften geändert oder gestrichen, um sie an das unmittelbar geltende EU-Recht anzupassen. Zudem werden Zuständigkeiten neu geregelt und rechtliche Grundlagen für die praktische Umsetzung geschaffen. Die Bundesregierung betont, dass eine frühzeitige Anpassung des nationalen Rechts notwendig sei, um Bund, Ländern und Kommunen Planungssicherheit für die organisatorische Umsetzung der neuen Vorgaben zu geben (Quelle: abgeordnetenwatch.de). Vergangenen Freitag stimmten dazu die Abgeordneten im Bundestag ab.
Der Antrag ist mit einer Mehrheit angenommen worden. Von den 630 Abgeordneten stimmten 309 dafür und 260 dagegen. Zwei Bundestagsabgeordnete haben sich enthalten, während 59 bei der Abstimmung nicht anwesend waren.
- Union: 203 Dafür-Stimmen, 5 nicht abgegebene Stimmen
- AfD: 128 Gegenstimmen, 23 nicht abgegebene Stimmen
- SPD: eine Gegenstimme, 106 Dafür-Stimmen, 2 Enthaltungen, 11 nicht abgegebene Stimmen
- Grüne: 83 Gegenstimmen, 2 nicht abgegebene Stimmen
- Linke: 48 Gegenstimmen, 16 nicht abgegebene Stimmen
- fraktionslos: 2 nicht abgegebene Stimmen
Einige Abgeordnete haben nicht wie ihre Fraktionskollegen abgestimmt, etwa bei der SPD.
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