Politik

Verbraucherrechte Digitalisierung: SPD und Union stimmen zu

Im Bundestag wurde namentlich abgestimmt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Fariha Farooqui

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  • Dem Antrag wurde im Bundestag zugestimmt
  • SPD und Union stimmten dafür, Linke, Grüne und AfD dagegen
  • Es gab eine Mehrheit von 306 gegen 242 Stimmen

Bundestag: Mehrheit stimmt für Antrag

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Verbraucher-, Versicherungs- und Behandlungsvertragsrechts angenommen. Mit dem Gesetz sollen zwei EU-Richtlinien umgesetzt werden, die die Verbraucherrechte-Richtlinie weiterentwickeln. Die neuen Vorgaben müssen bis spätestens 19. Dezember 2025 beziehungsweise 27. März 2026 in deutsches Recht übertragen werden.

Zentraler Bestandteil des Entwurfs ist die Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion, eines sogenannten Widerrufsbuttons, für online geschlossene Fernabsatzverträge. Verbraucher:innen sollen Verträge damit zukünftig ebenso einfach widerrufen können, wie sie sie abgeschlossen haben. Zudem wird im Bereich der Finanzdienstleistungs- und Versicherungsverträge das bislang mögliche zeitlich unbegrenzte Widerrufsrecht eingeschränkt und das Versicherungsvertragsgesetz in weiteren Punkten angepasst. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf erweiterte Informationspflichten für Unternehmen vor. Verbraucher:innen sollen künftig klarer über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte und über Haltbarkeitsgarantien informiert werden. Bei Waren mit digitalen Elementen kommen zusätzliche Angaben etwa zur Reparierbarkeit und zu verfügbaren Software-Updates hinzu. Für Finanzdienstleistungsverträge wird der Katalog der Informationspflichten neu geordnet und um Vorgaben zu „angemessenen Erläuterungen“ ergänzt.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat zu dem Gesetzentwurf eine Beschlussempfehlung ausgearbeitet, welche einige Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf vorsieht. Ergänzt wurden unter anderem Vorgaben zur Gestaltung von Online-Benutzeroberflächen beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen, um Verbraucher:innen vor manipulativen Gestaltungsmethoden, sogenannten „Dark Patterns“, zu schützen und ihre freie und informierte Entscheidungsfindung sicherzustellen (Quelle: abgeordnetenwatch.de). Vergangenen Freitag stimmten dazu die Abgeordneten im Bundestag ab.

Der Antrag ist mit einer Mehrheit angenommen worden. Von den 630 Abgeordneten stimmten 306 dafür und 242 dagegen. 82 Bundestagsabgeordnete waren bei der Abstimmung nicht anwesend.

  • Union: 191 Dafür-Stimmen, 17 nicht abgegebene Stimmen
  • AfD: 123 Gegenstimmen, 28 nicht abgegebene Stimmen
  • SPD: 115 Dafür-Stimmen, 5 nicht abgegebene Stimmen
  • Grüne: 76 Gegenstimmen, 9 nicht abgegebene Stimmen
  • Linke: 42 Gegenstimmen, 22 nicht abgegebene Stimmen
  • fraktionslos: eine Gegenstimme, eine nicht abgegebene Stimme

+++ Dieser Text wurde auf der Basis von Daten von abgeordnetenwatch generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Abgeordnetenwatch.de gehört zum gemeinnützigen Verein Parlamentwatch und bietet unter anderem Daten zu Parlamentsvorgängen und Nebeneinkünften von Abgeordneten an. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

/roj/news.de

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