Politik

Asylrechtsverschärfung Drittstaaten: Deutsche EU-Abgeordnete stimmen für Antrag

Im Europäischen Parlament wurde namentlich abgestimmt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Philip von Ditfurth

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  • Dem Antrag wurde im Europaparlament zugestimmt
  • Fraktionen ESN und EVP stimmten dafür, Grüne, S&D und The Left dagegen
  • Es gab eine Mehrheit von 52 gegen 31 Stimmen bei den deutschen Abgeordneten

Europaparlament: Mehrheit stimmt für Antrag

Das EU-Parlament hat über eine Verschärfung des EU-Asylrechts abgestimmt, wodurch die Anwendung des Konzepts der „sicheren Drittstaaten“ erweitert wird. Künftig sollen Mitgliedstaaten einen Asylantrag als unzulässig ablehnen können, wenn ein Nicht-EU-Staat als sicherer Drittstaat für die antragstellende Person gilt. Dies soll in drei Fällen möglich sein: wenn eine Verbindung zum Drittstaat besteht (etwa durch Aufenthalt, Familie oder kulturelle Bindungen), wenn die Person auf dem Weg in die EU durch einen sicheren Drittstaat gereist ist oder wenn ein Abkommen zwischen der EU, einem Mitgliedstaat und dem Drittland über die Aufnahme von Asylbewerber:innen besteht. Die Anwendung bleibt jedoch freiwillig und liegt im Ermessen der Mitgliedstaaten.

Unbegleitete Minderjährige sind grundsätzlich von der Anwendung der Drittstaatenregelung ausgenommen, in Sicherheitsfällen gelten jedoch weiterhin besondere, bereits beschlossene Sonderregeln. Zudem sollen Asylbewerber:innen kein automatisches Bleiberecht im EU-Staat mehr haben, solange über eine Beschwerde gegen eine Unzulässigkeitsentscheidung entschieden wird.

Achtung: Die rechts dargestellten Abstimmungsergebnisse spiegeln nur das Abstimmungsverhalten der 96 deutschen EU-Abgeordneten wider und nicht das aller 720 EU-Abgeordneten (Quelle: abgeordnetenwatch.de). Vergangenen Mittwoch stimmten dazu die Abgeordneten im Europaparlament ab.

Der Antrag ist mit einer Mehrheit angenommen worden. Von den 96 Abgeordneten stimmten 52 dafür und 31 dagegen. Fünf Europaabgeordnete haben sich enthalten, während acht bei der Abstimmung nicht anwesend waren.

  • EVP: 28 Dafür-Stimmen, 3 nicht abgegebene Stimmen
  • Grüne: 13 Gegenstimmen, 2 nicht abgegebene Stimmen
  • ESN: 15 Dafür-Stimmen
  • S&D: 11 Gegenstimmen, 3 nicht abgegebene Stimmen
  • fraktionslos: 3 Gegenstimmen, 6 Dafür-Stimmen
  • Renew: 3 Dafür-Stimmen, 5 Enthaltungen
  • The Left: 4 Gegenstimmen

Deutsche Parteien im Europäischen Parlament

Wie im Deutschen Bundestag, gibt es auch im Europäischen Parlament Fraktionen. Diese schließen sich in der Regel aus verschiedenen Parteien der Mitgliedsstaaten zusammen, die ähnliche politische Ziele bzw. Ausrichtungen haben. Der Europäischen Volkspartei (EVP) gehören etwa die CDU und CSU an. Die SPD ist Teil der S&D-Fraktion, der Allianz der Sozialdemokraten. Renew Europe setzt sich aus wirtschaftsliberalen Parteien zusammen, zu denen auch die FDP gehört. Die Grünen gehören zur europäischen Fraktion der Greens, die Linken zur Left-Fraktion. Die AfD wechselte mehrmals die Fraktion und wurde zuletzt nicht in die neu gegründete Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer aufgenommen. Stattdessen gründete sie mit einigen rechtsextremen Parteien das Europa der Souveränen Nationen (ESN).

+++ Dieser Text wurde auf der Basis von Daten von abgeordnetenwatch generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Abgeordnetenwatch.de gehört zum gemeinnützigen Verein Parlamentwatch und bietet unter anderem Daten zu Parlamentsvorgängen und Nebeneinkünften von Abgeordneten an. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++ /roj/news.de

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