Politik

Wahlprüfung Bundestagswahl: Regierung mit Stimmen von Linken und Grünen erfolgreich im Bundestag

Im Bundestag wurde namentlich abgestimmt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Bernd von Jutrczenka

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  • Dem Antrag wurde im Bundestag zugestimmt
  • SPD, Union, Linke und Grüne stimmten dafür, AfD dagegen
  • Es gab eine Mehrheit von 426 gegen 129 Stimmen

Bundestag: Mehrheit stimmt geschlossen für Antrag

Der Bundestag hat einer Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses folgend zwei Einsprüche gegen die Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 zurückgewiesen. Die Einsprüche richteten sich gegen das festgestellte Wahlergebnis der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit“ (BSW), die mit 4,981 Prozent der gültigen Zweitstimmen knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert war. Für den Einzug in den Bundestag fehlten der Partei 9.529 Stimmen. Das BSW hatte geltend gemacht, es habe zahlreiche Auszählungsfehler gegeben, und eine Neuauszählung oder zumindest eine Neubewertung ungültiger Stimmen gefordert. Der Wahlprüfungsausschuss wies die Einsprüche als unbegründet zurück. Es lägen keine mandatsrelevanten Verstöße gegen Wahlrechtsvorschriften vor, die einen Wahlfehler begründen oder eine Änderung des Wahlergebnisses rechtfertigen würden (Quelle: abgeordnetenwatch.de). Vergangenen Donnerstag stimmten dazu die Abgeordneten im Bundestag ab.

Der Antrag ist mit einer Mehrheit angenommen worden. Von den 630 Abgeordneten stimmten 426 dafür und 129 dagegen. Ein Bundestagsabgeordneter hat sich enthalten, während 74 bei der Abstimmung nicht anwesend waren.

  • Union: 195 Dafür-Stimmen, 13 nicht abgegebene Stimmen
  • AfD: 129 Gegenstimmen, 22 nicht abgegebene Stimmen
  • SPD: 113 Dafür-Stimmen, 7 nicht abgegebene Stimmen
  • Grüne: 72 Dafür-Stimmen, 13 nicht abgegebene Stimmen
  • Linke: 45 Dafür-Stimmen, eine Enthaltung, 18 nicht abgegebene Stimmen
  • fraktionslos: eine Dafür-Stimme, eine nicht abgegebene Stimme

Interessant ist, dass die Union und die Linke beide mit "Ja" gestimmt haben, obwohl von Seiten der Union seit 2018 ein Verbot für Kooperationen besteht. Dort werden zwar gemeinschaftliche Abstimmungen mit der Linken nicht gänzlich verboten, aber eine allgemeine Zusammenarbeit in den Parlamenten und vor allem die Regierungsbildung mit der Partei ausgeschlossen.

+++ Dieser Text wurde auf der Basis von Daten von abgeordnetenwatch generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Abgeordnetenwatch.de gehört zum gemeinnützigen Verein Parlamentwatch und bietet unter anderem Daten zu Parlamentsvorgängen und Nebeneinkünften von Abgeordneten an. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

/roj/news.de

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