Hamburg: Terrorverdächtiger kommt aus U-Haft in Psychiatrie
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Erstellt von Sarah Knauth
24.06.2026 10.56
An der Schuldfähigkeit eines Anfang Mai unter Terrorverdacht in Hamburg festgenommenen 17 Jahre alten Syrers gibt es Zweifel. "Nach der vorläufigen Stellungnahme des Sachverständigen ist die mutmaßliche Tat hochwahrscheinlich im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen worden", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Deshalb sei der Haftbefehl gegen den 17-Jährigen aufgehoben und seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik per Gerichtsbeschluss angeordnet worden. An den Vorwürfen gegen den Beschuldigten, der einen Anschlag geplant haben soll, werde festgehalten. Zuvor hatten Hamburger Medien über die Entscheidung berichtet.
Staatsanwaltschaft: Beschuldigter wollte "Ungläubige" töten
Der Jugendliche war Anfang Mai von Spezialkräften der Polizei festgenommen und zunächst in der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand untergebracht worden. Ihm wird Vorbereitung einer terroristischen Straftat und Terrorismusfinanzierung vorgeworfen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) Inspiration für das mutmaßliche Vorhaben des 17-Jährigen. Demnach soll er geplant haben, eine unbestimmte Anzahl "Ungläubiger" zu töten. Der Beschuldigte soll verschiedene Anschlagsszenarien ins Auge gefasst haben.
Einkaufszentrum, Polizeiwache oder Bar als Anschlagsziel
Unter anderem soll er geplant haben, in einem Einkaufszentrum oder einer Polizeiwache oder einer Bar einen Anschlag zu verüben. Als Tatwaffe hatte er den Angaben zufolge den Einsatz von Sprengstoff, einem Molotowcocktail oder einem Messer ins Auge gefasst. Laut Generalstaatsanwaltschaft hatte sich der Jugendliche zur Vorbereitung bereits Dünger, Grillanzünder, eine Sturmhaube und ein Messer beschafft.
Schon nach der Festnahme war eine psychiatrische Begutachtung des Beschuldigten in Auftrag gegeben worden. Sie stehe im Zusammenhang mit einem weiteren Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz und anderer Delikte, hieß es damals.
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