Kriminalität: Bundesrat billigt Fußfessel-Einsatz bei häuslicher Gewalt
Eine Polizeiabsperrung vor einem Streifenwagen (Symbolbild). Bild: Adobe Stock / DABLJU (Symbolbild)
Erstellt von Sarah Knauth
12.06.2026 12.19
Der Einsatz sogenannter elektronischer Fußfesseln soll Opfer häuslicher Gewalt künftig besser vor erneutem Kontakt mit dem Täter schützen. Der Bundesrat billigte in Berlin abschließend die vom Bundestag bereits beschlossene Reform des Gewaltschutzgesetzes. Sie sieht vor, dass ein Gericht Täter zum Tragen der Fußfessel verpflichten kann, um ein Annäherungsverbot durchzusetzen. Kommt der Täter zu nahe, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt.
Solche Fußfesseln werden bereits genutzt, in verschiedenen Ländern auch im Zusammenhang mit dem Thema häusliche Gewalt. Die Bundesregelung soll das rechtlich ergänzen.
Neben dieser sogenannten elektronischen Aufenthaltsüberwachung sieht das Gesetz auch vor, dass Familiengerichte Täter nach einer Körperverletzung oder einer ernsthaften Gewaltdrohung zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder einer Gewaltpräventionsberatung verpflichten können. Zudem wird der Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen erhöht. Familiengerichte erhalten die Möglichkeit für Auskünfte aus dem Waffenregister.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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