Politik

Kriminalität: Revision nach Urteil zu Bielefelder Terroranschlag eingelegt

Eine Polizeiabsperrung vor einem Streifenwagen (Symbolbild). Bild: Adobe Stock / DABLJU (Symbolbild)

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Das Gericht hatte den Attentäter vor einer Woche zur Höchststrafe verurteilt: lebenslange Haft wegen vierfachen versuchten Mordes. Zudem stellte es die besondere Schwere seiner Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an.

Der Syrer Mahmoud M. (36) hatte vor gut einem Jahr nachts Menschen beim Feiern vor einer Bar in Bielefeld angegriffen und durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt. Dabei hatte er "Allahu akbar" gerufen. Zudem hatte er einen Zettel mit der selbst gezeichneten IS-Flagge bei sich getragen.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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