Politik

Friedrich Merz: Aktuelle Flüchtlingszahlen werfen Fragen zur Steuerlast auf

Bundesregierung: Über 2.000 Afghanen kommen nach Deutschland. Bild: picture alliance/dpa/EPA Pool | Christopher Neundorf

  • Artikel teilen:
  • Flugkosten von über 4,4 Millionen Euro
  • Versorgung vor Ort mit Kleidung und medizinischer Betreuung
  • Aufnahmeprogramme für Familien und Einzelpersonen

Markus Söder sorgte kürzlich mit seiner Aussage für Aufsehen, dass wehrpflichtige Ukrainer an die Front zurückkehren sollten, anstatt in Deutschland auf Staatskosten zu leben. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz beklagte, dass Deutschland eine zu hohe Arbeitslosenquote habe. Nun wurde bekannt: Nach Angaben des Auswärtigen Amtes warten derzeit rund 2.250 Afghanen und ihre Angehörigen in Afghanistan und Pakistan auf ihre Ausreise nach Deutschland. Sie befinden sich nach Ministeriumsangaben von Johann Wadephul in verschiedenen Stadien des Ausreiseverfahrens.

Mehr News zur Bundesregierung finden Sie hier:

Wer ist zur Einreise berechtigt?

Das Recht auf Aufnahme gilt laut Informationen von "Bild" für Antragsteller sowie deren enge Kernfamilie, also Ehepartner und minderjährige, unverheiratete Kinder. Die Betroffenen verteilen sich auf unterschiedliche Programme:

  • Ortskräfteverfahren: ca. 270 Personen
  • Menschenrechtsliste: ca. 60 Personen
  • Überbrückungsprogramm: ca. 720 Personen
  • Bundesaufnahmeprogramm: ca. 1.200 Personen

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Allein für die Flüge kalkuliert die Bundesregierung mit durchschnittlich 1.990 Euro pro Person. Das summiert sich auf mehr als 4,4 Millionen Euro. Unterkünfte, Taxifahrten oder Hotelaufenthalte seien bislang nicht angefallen, betonte das Innenministerium.

Welche Unterstützung gibt es vor Ort?

Bis zur Ausreise stellt der deutsche Dienstleister in Afghanistan grundlegende Versorgung sicher: Kleidung, Hygieneartikel, medizinische Betreuung und bei Bedarf auch Unterbringung. Taschengeld wird nicht ausgezahlt.

Wie reagiert die Bundesregierung rund um Friedrich Merz?

Ein Gerichtsurteil verpflichtet den Bund zwar nicht, die Flugkosten zu übernehmen, dennoch zeigt sich Berlin großzügig. Ziel sei es, die Aufnahmeverfahren möglichst reibungslos abzuwickeln und die Betroffenen sicher nach Deutschland zu bringen. Was das für die Steuerzahler konkret bedeutet, ist noch unklar. Sicher ist aber, dass die Diskussion damit begonnen hat.

Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.

/loc/news.de

Themen

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.