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Bußgeld, Geburt, Energiesparen: Das ändert sich alles zum 1. Mai 2014

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Ab 1. Mai 2014 treten in der Bundesrepublik Deutschland zahlreiche Neuerungen in Kraft. Bild: picture-alliance / dpa / Friso Gentsch

Am 1. Mai 2014 treten in Deutschland wieder zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft.

Anonyme Geburt für Frauen in Not

Für neuen Bußgeldkatalog will das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg das Punktesystem einfacher und transparenter gestalten. Die alten Punkte werden in das neue System überführt. Für 141.000 Autofahrer heißt es dann erst einmal, alle Punkte weg.

Verstöße im Verkehr werden ab morgen nun auch deutlich teurer – im Durchschnitt 20 Euro. Wer sein Handy am Steuer nutzt, muss nun mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen und erhält zudem einen Punkt aufs Punktekonto. Die Einfahrt in eine Umweltzone ohne Plakette kostet nun 80 anstatt 40 Euro. Wir dafür aber nicht mehr mit einem Punkt geahndet. Alle Neuerungen gibt es auf der offiziellen Seite des Bußgeldkatalogs.

Mit der Energieeinsparverordnung mehr Transparenz für Mieter

Der Energieausweis für Mietwohnungen bekommt mehr Bedeutung. Plant jemand den Kauf oder die Miete einer Immobilie, bekommt er im Vorfeld mehr Informationen über den Energieverbrauch. Verkäufer und Vermieter müssen laut Energieeinsparverordnung schon in den Immobilienanzeigen die Kennwerte für den Energieverbrauch angeben. Spätestens bei der Wohnungsbesichtigung muss der Energieausweis vorgelegt werden. Gebäude werden ab Mai außerdem in die Energieeffizienzklassen A+ bis H eingeteilt. Bei Missachten der neuen Verordnung ist mit Geldbußen bis zu 15.000 Euro zu rechnen.

Wer alte Öl- und Gasheizkessel vor 1985 eingebaut hat, muss diese bis 2015 austauschen. Anlagen, die das Alter von 30 Jahren erreicht haben müssen ebenfalls ausgebaut werden. Nicht betroffen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern. Hausbesitzer müssen ihre obersten Geschossdecken dämmen.

Tiergesundheitsgesetz beugt Tierseuchen vor

Um Tierseuchen besser vorzubeugen, tritt am 1. Mai das Tiergesundheitsgesetz in Kraft. Um mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen, werden die Tiere regelmäßig untersucht. Dann können nicht nur Amtsveterinäre eine Seuche anzeigen, sondern auch Tiergesundheitsaufseher, Veterinäringenieure, amtliche Fachassistenten und Bienensachverständige.

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bua/loc/news.de/dpa

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