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Polizeifahndung Freilassing, 20.07.26: 13 Fahndungstreffer bei zwei Personen

Aktuelle Polizeimeldung: Verkehrsunfall Bild: Adobe Stock / Stefan Körber

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Manche Fälle beschäftigen die Beamten der Bundespolizeiinspektion Freilassing mehr als andere. Dies gilt insbesondere für die Kontrolle eines 31-jährigen Bulgaren und die eines 37-jährigen Polen. Beide wollten am Wochenende mit Zügen in die Bundesrepublik einreisen und wurden einer Grenzkontrolle unterzogen. Die beiden allein brachten es auf insgesamt 13 Fahndungstreffer.

Am Samstagabend wurde ein 31-jähriger Bulgare durch Bundespolizisten in einem Regionalexpress am Bahnhof Freilassing kontrolliert. Nachdem der Bulgare seinen Ausweis herausgab und die Bundespolizei seine Daten im Fahndungssystem abfragte, kamen gleich mehrere Treffer ans Licht. Den ersten Haftbefehl hatte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Körperverletzung erlassen. Demnach hat der Bulgare noch eine 8-monatige Freiheitsstrafe zu verbüßen. Wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde durch die gleiche Staatsanwaltschaft nach Strafbefehl des Amtsgerichts Nürnberg eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 600 Euro festgesetzt. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in mehreren Fällen wurde durch das Amtsgericht Fürth erst kürzlich ein Untersuchungshaftbefehl erlassen, da der 31-Jährige flüchtig ist.

Ferner suchten ihn das Amtsgericht Ansbach wegen Bedrohung, die Staatsanwaltschaft Hannover wegen Geldwäsche und die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Gefährdung des Straßenverkehrs jeweils mit einer Aufenthaltsermittlung. Darüber hinaus sollte der Führerschein des Mannes eingezogen werden. Mit sieben Ausschreibungen zur Fahndung war der Fall aber noch nicht abgeschlossen.

Im Rahmen der Durchsuchung des Bulgaren wurden Ausweisdokumente aufgefunden, von denen zwei als gestohlen bzw. abhandengekommen ausgeschrieben waren. Diese wurden sichergestellt. Die Bundespolizisten fanden zudem eine 7mm-Patrone in den Sachen des Mannes. Gegen ihn wurde daher ein Strafverfahren wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Der Bulgare wurde verhaftet und durch die Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. 9 Fahndungstreffer bei einer Person - das erlebt auch die Bundespolizei selten.

Am Sonntagmorgen verfehlte ein 37-jährige Pole die Anzahl an Fahndungstreffern knapp. Er wurde in einem grenzüberschreitenden Fernverkehrszug einer Grenzkontrolle durch die Bundespolizei unterzogen. Die Abfrage seiner Daten ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Augsburg über eine Restfreiheitsstrafe von 274 Tagen wegen Raubes. Hinzu kommen 131 Tage Restfreiheitsstrafe wegen eines Strafbefehls des Amtsgerichts Augsburg aufgrund tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Die Staatsanwaltschaft München I suchte nach dem Polen wegen Erschleichen von Leistungen. 4.500 Euro hatte er zu bezahlen. Der Pole wurde deshalb verhaftet.

Es wurde darüber hinaus festgestellt, dass er gar nicht hätte einreisen dürfen, da das Bürgeramt der Stadt Augsburg ihm das Recht auf Freizügigkeit, unter anderem wegen einer Vielzahl von strafrechtlichen Verurteilungen, aberkannt und ihn deshalb ausgeschrieben hatte. Er wurde Ende 2025 aus der Haft heraus abgeschoben. Auch damit endete die Kontrolle nicht. In seinen Sachen wurde eine geringe Menge Cannabis aufgefunden. Die Einfuhr von Cannabis ist nach den Normen des Konsumcannabisgesetzes aber verboten. Der 37-Jährige wurde daher wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetzes angezeigt und durch die Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Die Bundespolizeiinspektion Freilassing stellte am Wochenende im Rahmen von Kontrollen 58 Fahndungstreffer fest und vollstreckte insgesamt 9 Haftbefehle.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion München vom 20.07.2026 gegen 12:56 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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