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Polizeifahndung Sylt, 04.06.26: Schüsse auf Barber-Shop in Flensburg - Zwei Tatverdächtige ermittelt

Die Polizei informiert über ein aktuelles Kapitalverbrechen (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Justin Brosch

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Am Mittwochvormittag (03.06.2026) gegen 11:00 Uhr kam es in der Strandstraße in Westerland zu einem größeren Polizeieinsatz mit umfangreichen Fahndungsmaßnahmen.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand gab eine männliche Person mehrere Schüsse mit einer scharfen Schusswaffe auf den Eingangsbereich eines Barber-Shops in der Strandstraße ab. Mindestens einen weiteren Schuss feuerte die männliche Person auf der Flucht auf offener Straße ab. Personen wurden dabei nach bisherigen Erkenntnissen nicht verletzt. Im Laden herrschte reger Geschäftsbetrieb.

Der Bereich rund um den Tatort wurde abgesperrt. Im Rahmen der unverzüglich eingeleiteten Fahndungs- und Ermittlungsmaßnahmen ergab sich ein Tatverdacht gegen eine männliche Person mit türkischer Staatsangehörigkeit ungeklärten Alters, bei der eine scharfe Handfeuerwaffe aufgefunden und sichergestellt wurde, und gegen einen am Bahnhof auf Sylt festgestellten 15-jährigen Jugendlichen mit aserbaidschanischer Staatsangehörigkeit.

Wegen des vorstehenden Sachverhalts hat die Staatsanwaltschaft Flensburg ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Nach dem aktuellen Ermittlungsstand besteht gegen den 15-jährigen Beschuldigten nunmehr der dringende Verdacht, die Schüsse abgegeben zu haben. Daher stellt die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls.

Die konkrete Tatbeteiligung des Beschuldigten mit türkischer Staatsangehörigkeit ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar und Gegenstand weiterer Ermittlungen.

Mit Blick auf das frühe Stadium der Ermittlungen, die auch Motivation und Hintergründe der Tat umfassen, werden nähere Informationen zum jetzigen Zeitpunkt nicht erteilt.

Der Hinweis, wonach sich in einem Wohnhaus in der Süderstraße eine durch einen Schuss verletzte Person aufhalten solle, hat sich im Zuge der umfangreichen Überprüfungsmaßnahmen nicht bestätigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Beschuldigten als unschuldig gelten (Artikel 6 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten).

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeidirektion Flensburg vom 04.06.2026 gegen 14:10 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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