Polizei-News Lübeck, 04.05.26: HL-St. Jürgen / Betrunkener Autofahrer ohne Fahrerlaubnis flieht nach Unfall mit Radfahrerin
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Jens Büttner
Erstellt von Team Datenjournalismus
04.05.2026 14.38
Am Donnerstagabend (30.04.2026) stieß ein Autofahrer in der Geniner Straße, Einmündung Hinter den Kirschkaten, in Lübeck St. Jürgen mit einer Fahrradfahrerin zusammen. Sie wurde leicht verletzt. Der Autofahrer flüchtete, konnte dann aber durch die Polizei alkoholisiert angetroffen werden. Er war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und sein Pkw mit fremden Kennzeichen versehen sowie nicht zugelassen.
Gegen 22.30 Uhr befuhr eine Radfahrerin die Geniner Straße in Fahrtrichtung Berliner Platz. Als sie die Einmündung zur Straße An den Kirschkaten überquerte, wurde sie von einem Autofahrer erfasst, der von der Straße Bei der Gasanstalt kommend über die Geniner Straße fuhr, um dann in die Straße An den Kirschkaten zu gelangen. Die 37-jährige Fahrradfahrerin stürzte und verletzte sich leicht. Der Autofahrer setzte seine Fahrt fort.
Auf Grundlage der Angaben der Verunfallten sowie vor Ort anwesenden Zeugen konnte der beschriebene Pkw an einer Wohnanschrift im Nahbereich zum Unfallort durch die Polizei festgestellt werden. Dort trafen die Polizeibeamten den unverletzten Autofahrer an. Während der Sachverhaltsaufnahme erhärtete sich der Verdacht, dass der 34-jährige Deutsche unter dem Einfluss von Alkohol sowie Betäubungsmitteln stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 1,69 Promille. Zudem stellten die Einsatzkräfte fest, dass der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Am VW Golf des Mannes waren außerdem Kennzeichen angebracht, die nicht zu dem Auto gehören. Der Golf selbst war nicht zugelassen.
Polizeibeamte ordneten die Entnahme einer Blutprobe an und beschlagnahmten die am Auto angebrachten Kennzeichen.
Die Polizeistation Moisling ermittelt gegen den Mann wegen des Anfangsverdachts diverser Straftaten, konkret einer Straßenverkehrsgefährdung sowie fahrlässigen Körperverletzung, einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort, einer Urkundenfälschung, dem Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie einer Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeidirektion Lübeck vom 04.05.2026 gegen 13:58 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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