Polizei-News Regensburg, 30.04.26: Nägel schwarz lackiert - Wiederholte Schwarzarbeit in Nagelstudios endet mit Freiheitsstrafe
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Matthias Balk
Erstellt von Team Datenjournalismus
30.04.2026 08.51
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Hof des Hauptzollamts Regensburg hat im Landkreis Neustadt an der Waldnaab einen umfangreichen Fall von Schwarzarbeit, Mindestlohnverstößen und illegaler Beschäftigung in der Kosmetikbranche aufgedeckt.Bereits im Jahr 2022 kontrollierten Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hof ein Nagel- und Kosmetikstudio einer in Vietnam geborenen staatenlosen Unternehmerin. In dem Studio arbeiteten überwiegend vietnamesische Staatsangehörige.
Dabei stellten die Zöllner fest, dass sieben Beschäftigte nicht den gesetzlichen Mindestlohn erhielten. Wegen der Mindestlohnunterschreitung von mehr als 10.000 Euro verhängte die Ahndungsstelle des Hauptzollamts Regensburg ein Bußgeld in Höhe von 14.000 Euro.
Zusätzlich machte die Unternehmerin gegenüber der Ausländerbehörde falsche Angaben, um zwei Beschäftigten einen Aufenthaltstitel in Deutschland zu verschaffen. Sie gab deutlich höhere Löhne bei angeblicher Vollzeitbeschäftigung an, obwohl die beiden tatsächlich nur in Teilzeit arbeiteten und deutlich weniger verdienten. Wegen der erschlichenen Aufenthaltstitel sowie Beihilfe zum illegalen Aufenthalt verurteilte das Amtsgericht Weiden die Frau zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro.
Sowohl das Gericht als auch die Ahndungsstelle berücksichtigten damals die von der Unternehmerin behauptete schlechte finanzielle Lage. Dass diese Darstellung nicht der Realität entsprach, zeigte sich bei einer erneuten Kontrolle im Jahr 2024.
Diesmal entdeckten die Hofer Zöllner neben dem bereits bekannten Studio ein weiteres Nagel- und Kosmetikstudio, das bislang bei keiner Behörde gemeldet war. Die dort arbeitenden vietnamesischen Staatsangehörigen verfügten erneut nicht über gültige Aufenthaltstitel. Die Einsatzkräfte durchsuchten daraufhin die Räume und stellten umfangreiches Beweismaterial sicher.
Die Auswertung von Chatverläufen und der nur lückenhaften Buchhaltung ergab, dass die Unternehmerin zwischen 2021 und 2024 mehr als 50 Kosmetikerinnen und Kosmetiker beschäftigte. Diese waren weder zur Sozialversicherung angemeldet noch verfügten viele von ihnen über einen gültigen Aufenthaltstitel.Auf diese Weise sparte sich die Frau mehr als 310.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen.
"Wer Beschäftigte systematisch nicht anmeldet, den Mindestlohn unterschreitet und zusätzlich aufenthaltsrechtliche Vorschriften umgeht, verschafft sich auf Kosten ehrlicher Unternehmen einen massiven Wettbewerbsvorteil. Gleichzeitig bringt dies auch erhebliche Nachteile für die Arbeitnehmer mit sich, denn ohne ordnungsgemäße Anmeldung fehlt die Absicherung in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Solche Fälle verfolgen wir konsequent", erklärt Jürgen Fein, Fachgebietsleiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hof.
Das Amtsgericht Regensburg verurteilte die Unternehmerin nun zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten sowie zu einer weiteren Geldstrafe von 3.600 Euro. Die hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge muss sie zusätzlich samt Säumniszuschlägen an die Deutsche Rentenversicherung nachzahlen.
Darüber hinaus müssen sich 24 illegal beschäftigte Kosmetikerinnen und Kosmetiker wegen illegalen Aufenthalts strafrechtlich verantworten.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Regensburg vom 30.04.2026 gegen 08:17 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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