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Polizeieinsatz Anhalt-Bitterfeld, 21.04.2026: Polizeiliche Kriminalstatistik 2025

Die Polizei Sachsen-Anhalt informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Klaus-Dietmar Gabbert

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Für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat die Polizei mehrere aktuelle Meldungen veröffentlicht. In diesen heißt es:

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine Zusammenstellung der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte unter Beschränkung auf ihre erfassbaren wesentlichen Inhalte. Sie soll damit im Interesse einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung zu einem überschaubaren und möglichst verzerrungsfreien Bild der angezeigten Kriminalität führen.

Ein Fall wird statistisch erfasst, sobald die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen hat und die Unterlagen an die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht übergibt. Maßgeblich ist dabei die Bewertung der Polizei zu diesem Zeitpunkt. Spätere Entscheidungen oder abweichende Einschätzungen durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht ändern die erfassten Daten nicht.

Straftaten nach Ländergesetzen und des Nebenstrafrechts werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik, mit Ausnahme der Datenschutz- und etwaiger Versammlungsgesetze, nicht erfasst.

In der Polizeilichen Kriminalstatistik (Inland) sind Staatsschutz- und Verkehrsdelikte sowie Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden, nicht enthalten. [1]

Im Einzelnen dient die Polizeiliche Kriminalstatistik der

Beobachtung der Kriminalität und einzelner Deliktarten, des Umfanges und der Zusammensetzung des Kreises der Tatverdächtigen sowie der Veränderung von Kriminalitätsquotienten Erlangung von Erkenntnissen für vorbeugende und verfolgende Kriminalitätsbekämpfung, organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie kriminologisch-soziologische Forschungen und kriminalpolizeiliche Maßnahmen.

[1] Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik i.d.F. vom 01.01.

1.            Kriminalitätslage

1.1 Straftatenaufkommen und Aufklärung

Im Jahr 2025 wurden durch das Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld 11.132 Straftaten in der PKS registriert. Diese Zahl setzt sich zusammen aus den bisher bekannten Delikten der PKS Inland (10.419 Fälle) und der PKS Ausland (713 Fälle). Das Straftatenaufkommen liegt damit über dem des Vorjahres (2024: 10.270). Es wurden insgesamt 6.277 Fälle aufgeklärt. Das entspricht einer Aufklärungsquote von 56,4 Prozent (2024: 54,9 Prozent).

1.2 PKS Ausland

In der Übersicht zu den Auslandstaten werden seit 2025 Straftaten erfasst, bei denen der Tatort im Ausland liegt oder nicht innerhalb des Landes nachgewiesen werden kann und der Taterfolg zumindest teilweise im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Anhalt-Bitterfeld eingetreten ist. Für das Jahr 2025 wurden durch das Polizeirevier 713 Fälle in der PKS Ausland registriert. Besonders häufig sind hier mit 83,3 Prozent Vermögensdelikte unter Ausnutzung digitaler Medien, wie Messenger, E-Mails oder Websites erfasst. Die Ermittlungen zu Auslandstaten sind Phänomen bedingt durch eine geringere Aufklärungsquote geprägt. Für das Jahr 2025 liegt sie für alle im Zuständigkeitsbereich erfassten Fälle bei 4,9 Prozent.

1.3 PKS Inland

Im Vergleich mit dem Jahr 2024 sind im Jahr 2025 die registrierten Fälle im Bereich des Polizeirevieres Anhalt-Bitterfeld angestiegen. Mit 10.419 erfassten Fällen wurden 336 Fälle mehr als im Vorjahr erfasst. Das entspricht einer Steigerung von 3,3 Prozent.

1.4 Kriminalitätsbelastung

Die Darstellung der Kriminalitätsbelastung hat vergleichbar, nachvollziehbar und frei von subjektiven Einflüssen zu erfolgen. Insbesondere gefühlte Gefahren und Schwerpunkte sind nicht geeignet, die tatsächliche Kriminalitätsbelastung zu beschreiben. Ein Ansatz, vergleichbare Daten zu erhalten, ist die Berechnung der sogenannten Häufigkeitszahl. Diese Zahl beschreibt das Verhältnis der registrierten Straftaten zu den registrierten Einwohnern und gibt exakt wieder, wie viele Straftaten pro 100.000 Einwohner erfasst wurden. Touristen und Durchreisende sind nicht erfasst. Auch räumliche Besonderheiten, wie z. B. Bevölkerungsdichte und Bebauung, werden nicht berücksichtigt.

Die Darstellung der Kriminalitätsbelastung hat vergleichbar, nachvollziehbar und frei von subjektiven Einflüssen zu erfolgen. Insbesondere gefühlte Gefahren und Schwerpunkte sind nicht geeignet, die tatsächliche Kriminalitätsbelastung zu beschreiben. Ein Ansatz, vergleichbare Daten zu erhalten, ist die Berechnung der sogenannten Häufigkeitszahl. Diese Zahl beschreibt das Verhältnis der registrierten Straftaten zu den registrierten Einwohnern und gibt exakt wieder, wie viele Straftaten pro 100.000 Einwohner erfasst wurden. Touristen und Durchreisende sind nicht erfasst. Auch räumliche Besonderheiten, wie z. B. Bevölkerungsdichte und Bebauung, werden nicht berücksichtigt.

1.5 Tatverdächtigenstruktur

Die Ermittlungen des Polizeireviers Anhalt-Bitterfeld führten im Jahr 2025 zur Feststellung von 4.245 Tatverdächtigen, davon waren 3.101 männlich und 1.144 weiblich. Im Jahr 2024 wurden 4.044 Tatverdächtige registriert.

1.5.1 Jugendkriminalität

Unter den Begriff der Jugendkriminalität fallen alle Straftaten, die durch Personen im Alter von unter 21 Jahren begangen wurden.

Der Anteil der Jungtatverdächtigen (Tatverdächtige im Alter unter 21 Jahre) betrug 19,9 Prozent der Tatverdächtigen. Zum Vergleich: Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld sind ca. 15 Prozent der Einwohner unter 21 Jahre alt. Von diesen 844 Jungtatverdächtigen wurden 216 Kinder (bis 14 Jahre), 348 Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und 280 Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) ermittelt. Im Jahr 2024 waren es 755 Jungtatverdächtige mit einem Anteil von 18,7 Prozent an der Gesamtzahl.

Die Anzahl der Mehrfachtäter (bis zu neun Straftaten) bei den Tatverdächtigen unter 21 Jahren stieg im Jahr 2025 auf 199 (2024: 191 Mehrfachtäter). Die Anzahl der Intensivtäter (Täter mit mehr als neun Straftaten im Jahr) ist im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben. Im Jahr 2025 wurden sechs Intensivtäter registriert (2024: sechs Intensivtäter).

Beispielhaft für die Entwicklung der Jugendkriminalität sind Körperverletzungsdelikte (von 207 auf 253) und Diebstahlsdelikte (von 201 auf 205). Eine Steigerung ist bei Widerstand gegen die Staatsgewalt (von neun auf 35) und beim Hausfriedensbruch (von 32 auf 59) zu verzeichnen. Im Bereich der Sachbeschädigungen (von 92 auf 83) und der Rauschgiftkriminalität (von 84 auf 75) erfolgte eine Reduzierung der ermittelten Jungtatverdächtigen.

Die Anzahl der tatverdächtigen Kinder stieg auf 216 an. Auch die Zahlen der tatverdächtigen Jugendlichen (348) und der Heranwachsenden (280) verzeichneten Anstiege. Die Anzahl aller nichtdeutschen Jungtatverdächtigen ist rückgängig (105). Sie bilden damit einen Anteil von 12,4 Prozent unter allen Jungtatverdächtigen.

1.5.2 Nichtdeutsche Tatverdächtige

Im Jahr 2025 wurden 776 nichtdeutsche Tatverdächtige ermittelt (2024: 725 Tatverdächtige). Damit betrug der Anteil 18,3 Prozent der Gesamtzahl der ermittelten Tatverdächtigen und ist gegenüber dem Jahr 2024 um 0,4 Prozentpunkte gestiegen.

Unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen sind 403 (2024: 339) Zuwanderer, also nichtdeutsche Personen, die sich unerlaubt oder erlaubt mit dem Aufenthaltsstatus Asylbewerber, einer Duldung, als Kontingent- und Bürgerkriegsflüchtling oder als Schutz- und Asylberechtigte in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Sie bilden damit einen Anteil von 9,5 Prozent an allen Tatverdächtigen.

Die anderen nichtdeutschen Tatverdächtigen (373) machen einen Anteil von 8,8 Prozent an allen Tatverdächtigen aus. Hierunter zählen, neben den zur Bevölkerung gehörenden Personen, auch Täter aus dem Ausland, die mit dem Ziel, Straftaten zu begehen, in die Bundesrepublik einreisen, als auch Touristen und Durchreisende.

Der Anteil der nichtdeutschen Bevölkerung im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers liegt mit Stand 31.12.2023 bei 6,2 Prozent (Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus 2022).

1.5.3 Tatverdächtige Ladendiebstahl

Im Deliktsbereich des Ladendiebstahls wurden 517 Tatverdächtige registriert. Hierunter waren 356 deutsche Tatverdächtige sowie 161 nichtdeutsche Tatverdächtige zu verzeichnen. Nichtdeutsche Tatverdächtige haben damit einen Anteil von 31,1 Prozent an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen des Ladendiebstahls. Im Jahr 2024 waren es von 434 Tatverdächtigen 140 nichtdeutsche Tatverdächtige, was dem Anteil von 32,2 Prozent entsprach.

2. Deliktsfelder

2.1 Diebstahl

Die Anzahl aller Diebstahlsdelikte ist gegenüber dem Jahr 2024 um 140 auf 3.346 erneut gestiegen. Der Anteil am Gesamtstraftatenaufkommen betrug im Jahr 2025 32,1 Prozent und lag damit um 0,3 Prozent erneut höher als im Jahr davor.

Die Anzahl der Diebstahlsdelikte ohne erschwerende Umstände (einfache Wegnahme) ist im Jahr 2025 um 223 Verfahren gestiegen. Das ergibt im Vergleich mit dem Jahr 2024 einen Anstieg um 14,5 Prozent auf 1.763 Fälle.

Von den insgesamt 1.763 registrierten Diebstahlsdelikten ohne erschwerende Umstände sind beispielhaft:

742 Delikte      -          Diebstahl in/aus Warenhäusern

194 Delikte      -          Diebstahl an/aus Kraftfahrzeugen

85 Delikte      -          Diebstahl von Fahrrädern

138 Delikte      -          Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln

69 Delikte      -          Diebstahl in/ aus Wohnungen.

Im Bereich des Diebstahls im besonders schweren Fall (erschwerte Wegnahme durch z.B. Sicherungseinrichtungen) ist eine Verringerung der Straftaten festzustellen. Die Fallzahlen sanken im Jahr 2025 auf 1.583 Fälle; 83 Fälle weniger als im Vorjahr.

2.2 Vermögensdelikte

Die Anzahl der erfassten Vermögensdelikte liegt bei 1.019 Fällen im Jahr 2025 und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 711 Fälle gesunken. Der Waren- bzw. Warenkreditbetrug stellt hierbei mit 268 Fällen weiterhin den Schwerpunkt dar.

2.3 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Die Anzahl der Sexualdelikte stieg im Jahr 2025 um 13 Straftaten auf 119 Straftaten (2024: 106 Straftaten). Die Aufklärungsquote in diesem Deliktsfeld stieg von 84,9 Prozent in 2024 um 5,9 Prozent auf 90,8 Prozent im Jahr 2025 an. Es wurden 99 Tatverdächtige ermittelt. Von diesem Tatverdächtigen waren dabei insgesamt 36 Tatverdächtige (36,4 Prozent) zum Tatzeitpunkt unter 21 Jahre alt.

2.4 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit

Die Anzahl der Rohheitsdelikte [1] stieg im Jahr 2025 um 204 Fälle auf 2.334 erfasste Fälle. Die Aufklärungsquote sank im Vergleich zum Vorjahr um 2,2 Prozentpunkte auf 90,3 Prozent. Die Anzahl der Raubstraftaten ist um 15 Fälle auf 64 Fälle gestiegen. In diesem Deliktsfeld wurde eine Aufklärungsquote von 67,2 Prozent erzielt, was einen Rückgang von 10,4 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Bei den Körperverletzungsdelikten ist ein Anstieg zu verzeichnen. Mit 1.381 Fällen wurden im Jahr 2025 113 Verfahren mehr bearbeitet als im Jahr 2024. Die Aufklärungsquote bei den Körperverletzungsdelikten sank um 1,4 Prozentpunkte auf 91,5 Prozent. Bei den Straftaten gegen die persönliche Freiheit stieg die Fallzahl um 76 auf 889 erfasste Fälle. Den Schwerpunkt stellt hier die Bedrohung mit 714 Verfahren (plus 67 Verfahren zum Vorjahr) dar. Des Weiteren wurden 67 Verfahren (unverändert zum Vorjahr) anlässlich einer Nötigung und 86 Verfahren (plus 15 zum Vorjahr) anlässlich einer Nachstellung bearbeitet. Die Aufklärungsquote in diesem Komplex sank um 2,5 Prozent auf 90,2 Prozent.

[1] Rohheitsdelikte umfassen die Delikte: Raub/räuberische Erpressung, Körperverletzung, Straftaten gegen die persönliche Freiheit (Freiheitsberaubung, Nötigung. Bedrohung)

2.5 Rauschgiftdelikte

Die Anzahl der Rauschgiftdelikte stieg im Vergleich zum Jahr 2024 um 144 Verfahren auf 467 erfasste Fälle. Die Aufklärungsquote beträgt 89,7 Prozent und ist damit weiterhin auf einem hohen Niveau.

Im Rahmen der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität wurden 375 Tatverdächtige ermittelt. Davon waren 75 Tatverdächtige unter 21 Jahre alt (20 Prozent).

Bei den Rauschgiftdelikten handelt es sich in 343 Fällen um sogenannte Konsumentendelikte und in 124 Fällen um Händlerdelikte. Im Jahr 2024 wurden von den insgesamt 323 Rauschgiftdelikten 49 Händlerdelikte registriert.

2.5.1 Straftaten nach dem KCanG

Im Jahr 2025 wurden insgesamt 81 Straftaten nach dem Konsumcannabisgesetz erfasst. Mit 55 Fällen waren die Mehrheit hierbei Konsumentendelikte. Bei den übrigen 26 Fällen handelt es sich um Händlerdelikte.

3. Fazit

Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld besteht weiterhin eine im Vergleich zum Landesdurchschnitt deutlich unterdurchschnittliche Kriminalitätsbelastung. Örtliche Kriminalitätsschwerpunkte sind nicht erkennbar. Die Gesamtanzahl bewegt sich seit 2018 stabil bei ca. 10.500 Delikten pro Jahr. Diebstahl bleibt die am häufigsten begangene Straftat (32,1 Prozent aller begangenen Straftaten im Landkreis). Hier ist die Aufklärungsquote von 28,0 Prozent auf 32,9 Prozent gestiegen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld. Teilweise werden Reports erst nach einem Tag nachgemeldet; es kann daher vorkommen, dass Meldungen mit einer Verzögerung von bis 24 Stunden veröffentlicht werden. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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