Polizeifahndung Magdeburg, 14.07.25: 36-Jähriger kann keine 1650 Euro aufbringen und muss ins Gefängnis
Gewalt für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Racle Fotodesign
Erstellt von Team Datenjournalismus
14.07.2025 12.50
Am Sonntag, den 13. Juli 2025 gegen 13:50 Uhr wurde ein 36-Jähriger im Hauptbahnhof Magdeburg von einer Streife der Bundespolizei
angetroffen und kontrolliert. Die Überprüfung seiner Personalien im Fahndungssystem der Polizei ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stendal. Demnach hatte das Amtsgericht Stendal den Deutschen bereits im November 2024 wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1650 Euro beziehungsweise zu einer
Ersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 110 Tagen verurteilt. Da sich der Mann trotz ordnungsgemäß ergangener Ladung nicht dem Strafantritt stellte, erging vor wenigen Tagen der Haftbefehl. Diesen eröffneten die Bundespolizisten nun dem Gesuchten, nahmen ihn fest und verbrachten ihn zur Dienststelle am Hauptbahnhof. Da der Deutsche den haftabwendenden Betrag von 1650 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, wo er seine verbleibende Ersatzfreiheitsstrafe von 55 Tagen verbringen wird. Die Einsatzkräfte informierten abschließend die ausschreibende Behörde über den Vollzug des Haftbefehls.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Magdeburg vom 14.07.2025 gegen 12:09 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de