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Polizei-News Hamburg, 07.07.25: Harburg-Rathaus - Mann führt lebensgefährliche Handlung im Tunnelbereich durch

Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Daniel Vogl

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Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll am 06.07.2025 gegen 10:32 Uhr ein Mann (Alter: 36 Jahre) sich im Tunnelbereich des S-Bahnhofs Harburg-Rathaus in Richtung Hamburg-Harburg befunden haben, um dort zu urinieren.

Ein aufmerksamer Triebfahrzeugführer einer S-Bahn erkannte die Gefahrenlage, führte eine Schnellbremsung der S-Bahn (S5 auf der Strecke Hamburg-Harburg in Richtung Elbgaustraße) bei Einfahrt in den S-Bahnhof Harburg-Rathaus durch und meldete diesen Vorfall der Bundespolizei. Durch die Schnellbremsung wurden keine Bahnreisenden verletzt.

Zum Begehungszeitpunkt fand im S-Bahnhof Harburg-Rathaus Regelbetrieb statt, sodass folglich jederzeit S-Bahnen auf den Gleisen hätten verkehren können. Durch die Bundespolizei wurden eine Streckensperrung sowie eine Stromabschaltung für den betroffenen Streckenabschnitt angeordnet.

Ein Mitarbeiter der DB Sicherheit hielt den deutschen Staatsangehörigen bis zum Eintreffen der angeforderten Bundespolizei auf dem Bahnsteig fest.

Eine sofort eingesetzte Streife der Bundespolizei erreichte den Einsatzort.

Über eine durchgeführte Videosichtung konnte bestätigt werden, dass der 36-Jährige sich in den nicht für die Öffentlichkeit zugänglichen Tunnelbereich begab, um dort zu urinieren. Anschließend kam der Mann aus dem Tunnelbereich wieder heraus.

In einem Präventionsgespräch über die Gefahren im Gleisbereich zeigte sich der Mann äußerst uneinsichtig und gab die Tatbegehung nicht zu. Er musste nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wieder entlassen werden.

Gegen den Tatverdächtigen wurde ein Strafverfahren wegen der Straftat "Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr" sowie ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren (unerlaubter Aufenthalt im Gleisbereich) eingeleitet.

Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen:

"Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer."

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Hamburg vom 07.07.2025 gegen 09:27 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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