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Zugausfall Düsseldorf: Entfall einzelner Fahrten bei den Zügen der Linie RE 4

Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: adobe Stock / mitifoto

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Wer rechtzeitig von Zugausfällen erfährt, kann oft noch umplanen. Aktuell fahren weniger Züge bei Düsseldorf auf der Linie RE 4. Das geht aus einer Meldung des VRR hervor. Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.

Aktuelle Infos zum Zugausfall in Düsseldorf im Überblick

In der Kurzfassung heißt es: Entfall einzelner Fahrten bei den Zügen der Linie RE 4.

TypDatumUhrzeit
Beginn:22.04.202405.50 Uhr
Ende:16.06.2024,11.59 Uhr
Letzte Aktualisierung:23.04.202402.23 Uhr

Entfall einzelner Fahrten bei den Zügen der Linie RE 4: Das meldet der VRR

Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. In der veröffentlichten Fahrgastinformation heißt es:
"Aufgrund der angespannten Personalsituation und zur Stabilisierung des Zugbetriebs besteht auf der Linie RE 4 momentan ein reduzierter Fahrplan. Es kommt bis auf Weiteres montags bis freitags zum Entfall einzelner Verstärkerfahrten. Folgende Fahrten sind betroffen: RE 4 , Ausfall ab Aachen Hbf (05:51) bis Düsseldorf Hbf (07:17) RE 4 , Ausfall ab Aachen Hbf (06:12) bis Düsseldorf Hbf (07:27) RE 4 , Ausfall ab Aachen Hbf (06:51) bis Düsseldorf Hbf (08:17) RE 4 , Ausfall ab Düsseldorf Hbf (16:43) bis Aachen Hbf (18:08) RE 4 , Ausfall ab Düsseldorf Hbf (17:43) bis Aachen Hbf (19:07) RE 4 , Ausfall ab Düsseldorf Hbf (18:43) bis Aachen Hbf (20:09) Alternative Reisemöglichkeit: Bitte nutzen Sie alternativ frühere oder spätere Reiseverbindungen des RE 4 sowie je nach Streckenabschnitt die Züge der Linien RB 33, RE 13 und S 8."
Falls weitere Informationen verfügbar sind, werden wir von news.de Sie informieren.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

Ihr Zug fällt aus? Nutzen Sie die Zeit zum Lesen!

Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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