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Berlin: Bundestag führt Bußgeldverfahren gegen "Compact"-Magazin

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Die Bundestagsverwaltung hat gegen das vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte "Compact"-Magazin ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Der Vorwurf: Das Magazin habe mit seiner Veranstaltungsreihe "Die blaue Welle rollt" Werbung für die AfD gemacht, obwohl die Partei dies ausdrücklich nicht gewünscht habe. Dies sei ein möglicher Verstoß gegen das Parteiengesetz, erklärte die Verwaltung des Parlaments auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte der SWR über das Verfahren berichtet.

Nach dem Parteiengesetz müssen Werbemaßnahmen Dritter zu Gunsten einer Partei unverzüglich gestoppt werden, wenn die betroffene Partei das verlangt. Die AfD hatte tatsächlich von dem Magazin schriftlich die Unterlassung der Kampagne verlangt.

Die Bundestagsverwaltung prüft in ihrer Eigenschaft als Parteienfinanzierungsbehörde, ob dies von "Compact" beachtet wurde. Das Magazin bekommt nun Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.

Elsässer: Nur für "eine Wende im Land" geworben

Chefredakteur Jürgen Elsässer sagte in einem You-Tube-Video, im Raum stehe ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Er bestritt, dass die Veranstaltungen Werbung für die AfD waren. Man habe nur für "eine Wende im Land" geworben, die nicht ausschließlich mit der AfD zu tun habe, sondern auch mit anderen Kräften – also sozusagen überparteilich.

Das Magazin habe zudem vor allem für sich selbst geworben. "Das waren "Compact"-Werbeveranstaltungen und nicht AfD-Werbeveranstaltungen", sagte er. Beleg dafür sei unter anderem, dass auch Vertreter der Freien Sachsen und der Partei Die Basis als Redner aufgetreten seien, und nicht nur solche mit AfD-Parteibuch. Es gehe bei dem Verfahren um einen Kampf für die Pressefreiheit, betonte er. Man werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Zeitschrift durfte nach Urteil weiter erscheinen

Im vergangenen Juni hatte das Magazin mit Sitz in Sachsen-Anhalt einen viel beachteten juristischen Erfolg erzielt: Die Zeitschrift durfte nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiter erscheinen. Die Richter hoben ein Verbot des Bundesinnenministeriums aus dem Sommer 2024 auf. Begründung: Es gebe zwar verfassungswidrige Aktivitäten, doch seien diese "nicht prägend".

Nach damaligen Angaben des Innenministeriums ist die "Compact"-Magazin GmbH seit längerem im Fokus des Verfassungsschutzes und wurde Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++ /roj/news.de

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