Berlin: Bovenschulte erwartet Vermittlungsausschuss zur GKV-Reform
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Erstellt von Sarah Knauth
12.06.2026 09.14
Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte (SPD) rechnet damit, dass die Länder die geplante Gesundheitsreform von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) stoppen und in den Vermittlungsausschuss geben. "Ich gehe im Moment davon aus, dass die Länder davon auch mehrheitlich Gebrauch machen werden von diesem Recht", sagte Bremens Bürgermeister im ZDF-"Morgenmagazin". Die Länder hätten das Recht, den Vermittlungsausschuss anzurufen, sobald die Reform nach dem ersten Durchgang aus dem Bundestag zurückkomme.
Der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat, das bei Streit über ein Gesetz einen Kompromiss finden soll. Warken bringt ihren Gesetzentwurf zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) heute in den Bundestag ein. Das Vorhaben ist nicht zustimmungsbedürftig - der Bundesrat kann es also nicht verhindern, über den Vermittlungsausschuss aber verzögern. Die nächste Sitzung der Länderkammer steht am 10. Juli an.
Warnung vor Schieflage von Krankenhäusern
Eine Reform im Gesundheitswesen sei nötig, Einnahmen und Ausgaben müssten in Einklang gebracht werden, sagte Bovenschulte. Die Probleme der Krankenkassen dürften aber nicht zulasten der Kommunen und der Menschen vor Ort gelöst werden. Mit dem Gesetzentwurf in seiner aktuellen Form würden die Defizite der Krankenhäuser deutlich steigen. "Wer hat was davon, wenn flächendeckend Krankenhäuser in Schieflage geraten, möglicherweise Insolvenz anmelden müssen?"
Streit um Warkens Reformpläne
Mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz will Warken die Finanzlücken in der gesetzlichen Krankenversicherung schließen. Gegen die Sparpläne formiert sich gemeinsamer Widerstand der Länder. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates warnte vor einem Kliniksterben und einer "hohen Insolvenzgefahr". Das Paket soll die Kassen um 16,3 Milliarden Euro entlasten - etwa durch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen bei der Mitversicherung von Ehepartnern.
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