Messerangriff auf Feiernde: Terroranschlag von Bielefeld: Urteil geplant
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Erstellt von Sarah Knauth
29.05.2026 05.03
Die vier Opfer leiden noch immer unter dem Anschlag, der ihr Leben auf den Kopf stellte. Vor gut einem Jahr waren sie beim Feiern vor einer Bar in Bielefeld angegriffen und durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt worden. Nach knapp drei Monaten Prozessdauer wird das Düsseldorfer Oberlandesgericht an diesem Montag das Urteil gegen den mutmaßlichen Angreifer und IS-Terroristen Mahmoud M. verkünden.
Die Bundesanwaltschaft hat die Höchststrafe für den Syrer beantragt: lebenslange Haft wegen vierfachen versuchten Mordes. Zudem sei die Schwere der Schuld festzustellen und anschließende Sicherungsverwahrung anzuordnen. Dem Angeklagten fehle jegliche Empathie mit den Opfern. Mitleid empfinde er nur für sich selbst, hatte ein Staatsanwalt gesagt. Wegen seiner radikal-islamischen Gesinnung sei er nach wie vor gefährlich und seine Prognose ausgesprochen ungünstig, ergänzte eine Staatsanwältin.
Mit dem Ausruf "Allahu akbar" zugestochen
Vier Menschen waren bei dem Angriff mit einem präparierten Gehstock, an den ein Messer mit 18 Zentimeter langer Klinge geklebt war, am 18. Mai 2025 lebensgefährlich verletzt worden. Der Angreifer habe dabei "Allahu akbar" gerufen, berichteten Zeugen.
Der Angeklagte hatte die Tat in der Untersuchungshaft Psychologen und Psychiatern gestanden und im Prozess bis zu seinem Schlusswort zu den Vorwürfen geschwiegen.
Den Fachärzten hatte er sogar erzählt, bereits in Syrien zwei Menschen getötet zu haben, darunter seinen Halbbruder im Auftrag des IS. Außerdem habe er auf das Haus seines Onkels eine Handgranate geworfen - Taten, die über die Anklage hinausgehen.
Staatsanwalt: IS-Vergangenheit in Syrien
Nach Angaben des Staatsanwalts war er bereits in Syrien jahrelang in den Reihen des IS aktiv, hatte den Treueeid auf den Kalifen geschworen, bevor er von kurdischen Einheiten als IS-Mann festgenommen und acht Monate inhaftiert gewesen sei. 2023 kam er nach Deutschland.
Ein halbes Jahr vor der Tat habe er sich demnach in Deutschland radikalisiert und über Tiktok islamistische Videos konsumiert. Vor dem Anschlag habe er ein Bekennervideo an einen IS-Kontaktmann geschickt, das aber nicht veröffentlicht worden sei. Zudem habe er einen Zettel mit der selbst gezeichneten IS-Flagge bei sich getragen.
"Er wollte möglichst viele Menschen töten", sagte der Staatsanwalt. Erst als er seinen selbst gebauten Stockdegen verlor und sich entschlossenem Widerstand gegenübersah, habe er die Flucht ergriffen. Einen Tag später, am Abend des 19. Mai, wurde er in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen, weil ihn ein Cousin an die Polizei auslieferte.
Verteidiger räumen Täterschaft ein
Die Verteidiger beantragten zwölf Jahre Haft. Nach knapp drei Monaten Prozessdauer hat die Beweisaufnahme nicht viel Entlastendes für ihren Mandanten ergeben, im Gegenteil.
Die Verteidiger räumten die Täterschaft ihres Mandanten ein, verwiesen aber auf eine schwierige Kindheit geprägt durch die Zurückweisung durch seine eigenen Eltern. Er sei deswegen bei einem Onkel aufgewachsen.
Der 36-Jährige sei nicht mit einem Anschlagsauftrag des IS nach Deutschland gekommen. Vielmehr sei er in Deutschland isoliert gewesen, habe kaum soziale Kontakte gehabt und sei schließlich an einer Depression erkrankt.
Was die Anwälte der Nebenkläger in Rage brachte: Kein Wort des Mitleids, oder gar der Reue kam dem 36-Jährigen über die Lippen. Eine Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm hatte er mit der Begründung abgelehnt, an seinen "Werten" festhalten zu wollen.
Entschuldigung kam erst zum Schluss
Erst in seinem Schlusswort entschuldigte sich der Angeklagte bei seinen Opfern. Aber auch dabei konnte er sich sein Selbstmitleid nicht verkneifen und ergänzte sofort, dass er selbst auch gelitten habe.
Laut psychiatrischem Gutachter ist der Angeklagte tiefgreifend islamistisch radikalisiert. Die islamistisch-dschihadistische Ideologie sei fester Bestandteil seiner Persönlichkeit und seines Wertesystems. Dafür habe er sogar den Kontaktabbruch zu seinen Kindern in Kauf genommen. Er sei kränkbar, intolerant und gewaltbereit; eine Deradikalisierung habe nicht stattgefunden.
Der psychiatrische Sachverständige attestierte dem 36-jährigen Syrer zugleich eine Depression, die seine Radikalisierung begünstigt habe. Die Zurückweisung durch seine Mutter und die Ablehnung seiner Rückkehrversuche durch die Eltern hätten bei ihm tiefe Verbitterung, Minderwertigkeitsgefühle und psychische Instabilität ausgelöst.
In Deutschland habe sich seine psychische Lage verschlechtert, nachdem der Familiennachzug gestoppt worden sei, er keine Arbeit gefunden und kein Deutsch gelernt habe.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
kns/roj/news.de