Merz-Regierung plant Sonderregel: 1.000-Euro-Prämie auch für Bürgergeld-Empfänger?
Die Merz-Regierung will die 1.000-Euro-Prämie auch an Grundsicherungsempfänger auszahlen lassen. Bild: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
Erstellt von Anika Bube
22.04.2026 08.08
- 1.000-Euro-Prämie soll für Bürgergeld-Empfänger komplett erhalten bleiben
- Zahlung wird nicht auf staatliche Leistungen angerechnet
- Innerhalb der Union wächst die Kritik – Streit droht
Die schwarz-rote Koalition plant, die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro auch erwerbstätigen Beziehern von Grundsicherung zukommen zu lassen. Laut einem Gesetzentwurf von Union und SPD, über den die "Welt" berichtet, soll die Zahlung bei SGB-II-Empfängern nicht auf staatliche Leistungen angerechnet werden.
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Konkret bedeutet dies: Arbeitgeber können ihren Beschäftigten die Prämie zusätzlich zum regulären Gehalt auszahlen. Wer gleichzeitig Grundsicherung bezieht, behält den vollen Betrag – ohne Kürzungen bei anderen Sozialleistungen. Die Regelung ist Teil eines Entlastungspakets, das die Regierung angesichts gestiegener Energiepreise auf den Weg gebracht hat.
1.000-Euro-Prämie wird nicht als Einkommen gewertet
Der Gesetzentwurf stellt klar, dass Arbeitgeber die Zahlung "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" leisten müssen. Bei Empfängern von SGB-II-Leistungen wird die Prämie dann nicht als Einkommen berücksichtigt. Im Entwurf heißt es dazu: "Arbeitnehmern sollen diese Leistungen auch dann in voller Höhe zugutekommen, wenn sie Leistungen nach dem SGB II beziehen."
Ab Juli tritt eine weitere Änderung in Kraft: Die neue Grundsicherung ersetzt dann das bisherige System. Rechtlich handelt es sich weiterhin um Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, sodass die Regelung zur Entlastungsprämie auch für Bezieher der neuen Grundsicherung gilt.
Unionspolitiker warnen vor "toxischer Debatte"
Innerhalb der Unionsfraktion gehen die Meinungen zum Vorhaben auseinander. Ein Mitglied des Fraktionsvorstands äußerte gegenüber "Welt" Verständnis für bestimmte Fälle: "Es ist nachvollziehbar, dass beispielsweise eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern das Geld brauchen kann. Und es ist natürlich nichts dagegen einzuwenden, wenn ihr Arbeitgeber ihren Einsatz mit der Prämie honorieren möchte."
Andere Führungsmitglieder der Union sehen das Vorhaben kritischer. Sie rechnen mit heftigen Auseinandersetzungen über die geplante Regelung. "Da droht die nächste toxische Debatte", warnte ein weiteres Vorstandsmitglied der Fraktion.
Arbeitgeber entscheiden über Auszahlung
Der Kern der erwarteten Kontroverse liegt in einer möglichen Ungleichbehandlung verschiedener Beschäftigtengruppen. Arbeitnehmer ohne staatliche Unterstützung könnten bei der Prämie leer ausgehen, wenn ihr Arbeitgeber sich gegen eine Auszahlung entscheidet. Gleichzeitig würden Grundsicherungsempfänger mit geringem Arbeitsumfang die volle Summe erhalten können – sofern ihr Unternehmen die Zahlung gewährt.
Die Entscheidung über die Auszahlung liegt letztlich bei den Arbeitgebern. Sie können frei wählen, ob und an welche Mitarbeiter sie die Krisenprämie zahlen. Diese Konstellation könnte zu Spannungen zwischen verschiedenen Arbeitnehmergruppen führen.
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