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Aus Bürgergeld wird Grundsicherung: Grünes Licht für neue Stütze - das ändert sich für Empfänger

Das Bürgergeld ist Geschichte: Per Gesetzesänderung wird der Nachfolger von Hartz IV zur neuen Grundsicherung. Bild: picture alliance/dpa | Jens Kalaene

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  • Tschüss Bürgergeld, hallo Grundsicherung - Bundesregierung beschließt Änderung
  • Gesetzesentwurf zur neuen Grundsicherung muss Bundestag und Bundesrat passieren
  • Das steht Empfängerinnen und Empfängern der Grundsicherung an Veränderungen bevor

Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 das Aus für das Bürgergeld besiegelt. Nach nur drei Jahren wird die staatliche Unterstützung damit künftig unter dem Namen Grundsicherung firmieren. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte den entsprechenden Gesetzentwurf zur Arbeitslosengeld-Reform bereits am 16.12. unterzeichnet.

Aus Bürgergeld wird Grundsicherung: Diese Veränderungen gelten künftig für Empfängerinnen und Empfänger

Für die etwa 5,5 Millionen Menschen, die derzeit Bürgergeld beziehen, bedeutet die Gesetzesänderung deutlich strengere Auflagen. Die Regierung beendete damit ein langes Ringen innerhalb der Koalition über die umstrittenen Reformpläne. Mit der Kabinettsentscheidung wandert das Vorhaben nun zur weiteren Beratung in Bundestag und Bundesrat. Innerhalb der SPD regt sich allerdings erheblicher Widerstand gegen die geplanten Verschärfungen. Arbeitsministerin Bas betonte jedoch: "Wer mitmacht, hat nichts zu befürchten."

Härtere Sanktionen für Faulpelze im neuen Grundsicherung-Modell

Wer seinen Verpflichtungen im Rahmen des Bezugs von Grundsicherung nicht nachkommt, muss künftig mit empfindlichen Einbußen rechnen. Bei Verstößen wie ausbleibenden Bewerbungen oder abgebrochenen Fortbildungen wird die monatliche Zahlung von 563 Euro für Alleinstehende um 30 Prozent gekürzt – bisher waren es lediglich 10 Prozent. Diese Sanktion gilt für einen Zeitraum von drei Monaten. Besonders hart trifft es Empfänger, die wiederholt Termine beim Jobcenter ignorieren. Nach drei versäumten Einladungen droht der vollständige Entzug der Leistungen einschließlich der Mietübernahme. Allerdings müssen die Behörden zuvor einen Kontaktversuch unternehmen – per Telefonanruf oder Hausbesuch. Bleibt der Betroffene dennoch unerreichbar, werden die Zahlungen eingestellt. Ausnahme: Menschen mit psychischen Erkrankungen sollen vor dem kompletten Leistungsentzug geschützt werden.

Bürgergeld ist Geschichte: Künftig strengere Regeln beim Vermögen

Die Neuregelung greift auch bei den Ersparnissen der Betroffenen härter durch. Die bisherige feste Karenzzeit für geschütztes Vermögen wird abgeschafft. Stattdessen orientiert sich die Höhe des Schonvermögens künftig am Lebensalter der Antragsteller. Grundsätzlich gilt: Eigenes Einkommen und vorhandene Rücklagen müssen vorrangig aufgebraucht werden, bevor staatliche Hilfe fließt. Auch bei den Wohnkosten gibt es Einschnitte – diese werden nur noch in geringerem Umfang übernommen. Die Jobcenter sollen sich außerdem künftig vorrangig auf die Vermittlung in Arbeit konzentrieren. Weiterbildungen bleiben aber möglich, wenn sie bessere Erfolgsaussichten versprechen. Für jeden Leistungsempfänger wird ein individueller Kooperationsplan erstellt, der die jeweiligen Angebote bündelt.

Wie viel Geld spart die Regierung durch die Bürgergeld-Reform und Grundsicherung-Einführung?

Auch wenn die Vermutung naheliegt, dass der Abschied vom Bürgergeld die Staatskasse erleichtert: Die von der Union ursprünglich erwarteten massiven Kostensenkungen werden nicht eintreten. Im Jahr 2026 sollen Bund, Länder, Kommunen und Bundesagentur für Arbeit zusammen lediglich 86 Millionen Euro einsparen, im Folgejahr noch 70 Millionen. Danach kehrt sich der Effekt sogar um: In den weiteren Jahren rechnet die Regierung mit Mehrausgaben von 11 beziehungsweise 9 Millionen Euro. Auch die Zahl der tatsächlich sanktionierten Personen dürfte überschaubar bleiben. Von den knapp vier Millionen erwerbsfähigen Leistungsempfängern wurden laut Regierungskreisen in diesem Jahr nur rund 30.000 mit Kürzungen belegt. Experten erwarten trotz der verschärften Regeln keinen deutlichen Anstieg dieser Zahlen.

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/kns/roj/news.de/dpa/stg

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