Friedrich Merz: Renten-Kracher vom Bundeskanzler - jetzt zittern Selbstständige und Beamte
Welche Rentenbeschlüsse fasst die Koalition unter Friedrich Merz (links)? Bild: picture alliance/dpa | Markus Lenhardt
Erstellt von Tobias Rüster
30.11.2025 12.47
- Friedrich Merz setzt Expertenkommission für Renten-Rettung ein
- Beamte und Selbstständige vor Rentenpflicht?
- Rente erst mit 70? Kommission prüft längere Lebensarbeitszeit
- Rentenhöhe und private Vorsorge auf dem Prüfstand
Union und SPD haben sich auf eine umfassende Rentenreform verständigt, die noch im kommenden Jahr umgesetzt werden soll. Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte zuletzt an, dass die schwarz-rote Koalition bis Ende 2026 die Reformpläne durch den Bundestag bringen will. Doch wie könnten diese aussehen?
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Friedrich Merz setzt Expertenkommission für Renten-Rettung ein
Kernstück der Reform ist eine Expertenkommission, die die Bundesregierung einsetzen wird. Die Rentenkommission wird aus 13 Mitgliedern bestehen: acht Wissenschaftler, drei Politiker und zwei Vorsitzende. Das Gremium hat bis Ende Juni 2026 Zeit, konkrete Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
- Hauptaufgabe der Experten ist es, Wege zu finden, wie der Rentenbeitragssatz über die nächste Dekade stabil gehalten werden kann. Aktuell zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen 18,6 Prozent des Bruttolohns in die Rentenkasse ein. Ohne Reformen würde dieser Satz bis 2039 auf 21,2 Prozent klettern.
- Die Kommission soll zwei zentrale Ansätze untersuchen: Zum einen die Ausweitung der Beitragspflicht auf zusätzliche Einkommensarten, zum anderen die Integration neuer Personengruppen in das gesetzliche Rentensystem. Beide Optionen könnten die Finanzierungsbasis der Rentenversicherung deutlich verbreitern.
Beamte und Selbstständige vor Rentenpflicht?
Die Expertenkommission wird prüfen, ob das Rentensystem auf bisher ausgenommene Berufsgruppen ausgeweitet wird.
- Im Fokus stehen Beamte, Selbstständige und Politiker, die derzeit nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen. Eine solche Erweiterung könnte die Einnahmebasis erheblich stärken.
- Zusätzlich sollen neue Einkommensquellen zur Beitragspflicht herangezogen werden. Die Kommission untersucht, ob künftig auch auf Kapitalerträge und Mieteinnahmen Rentenbeiträge erhoben werden.
- Besserverdiener könnten ebenfalls stärker zur Kasse gebeten werden: Bislang müssen sie nur bis zu einem Monatseinkommen von 8.050 Euro in die Rentenkasse einzahlen.
Rente erst mit 70? Kommission prüft längere Lebensarbeitszeit
Die Expertenkommission muss auch klären, wie lange die Deutschen künftig arbeiten sollen.
- Geprüft wird eine Anhebung des Renteneintrittsalters über die derzeitige Grenze von 67 Jahren hinaus in Richtung 70. Gleichzeitig steht die beliebte Rente mit 63 auf dem Prüfstand.
- Für Arbeitnehmer, die früh ins Berufsleben eingestiegen sind, sollen flexible Übergangsmöglichkeiten in den Ruhestand entwickelt werden. Die Kommission wird außerdem untersuchen, wie Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt und Zuschläge für längeres Arbeiten neu gestaltet werden können.
- Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die demografischen Herausforderungen zu bewältigen und die Rentenkasse zu entlasten. Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit könnte helfen, den steigenden Finanzbedarf der Rentenversicherung zu decken.
Rentenhöhe und private Vorsorge auf dem Prüfstand
Die Kommission wird auch untersuchen, ob Rentenerhöhungen künftig nur noch an die Inflationsrate gekoppelt werden sollen. Bisher orientieren sich die Anpassungen an der Lohnentwicklung. Eine Umstellung würde zu geringeren Steigerungen führen.
Zudem soll das Gremium prüfen, ob ein Nachholfaktor eingeführt wird, um Kosten der Rentengarantie auszugleichen. Die SPD hat durchgesetzt, dass auch die dauerhafte Finanzierung eines stabilen Rentenniveaus diskutiert wird. Eine Mindestrente für langjährig Versicherte steht ebenfalls auf der Agenda.
Zusätzlich sollen die Experten klären, ob ein standardisiertes Aktienprodukt für die private Altersvorsorge eingeführt werden soll. Dies könnte die Eigenvorsorge der Bürger stärken und die gesetzliche Rente ergänzen.
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