Friedrich Merz News: Weiter Rufe nach AfD-Verbotsverfahren - Merz eher skeptisch
Friedrich Merz bei einer Pressekonferenz (Archivbild). Bild: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
Erstellt von Sarah Knauth
18.05.2025 10.48
Die bundesweite Debatte um eine mögliche Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD geht weiter. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) bekräftigte am Wochenende, dass er - anders als Bundeskanzler und CDU-Parteichef Friedrich Merz - ein solches Verfahren für dringend geboten halte. "Es ist meine feste Überzeugung, dass ein Staat sich selbst schützen muss", sagte der CDU-Politiker der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Immer mehr Menschen sehen die Gefahr, die von der AfD ausgeht."
Sein Ziel sei es, dass ein solcher Antrag auf Bundesebene gestellt werde, da sich das Verfahren gegen die Bundespartei AfD richten würde. "Wir werden die Bundesregierung nach Kräften dabei unterstützen", erklärte Günther. Auch der Grünen-Co-Vorsitzende Felix Banaszak sprach sich erneut deutlich für ein solches Verfahren aus. Dieser Weg sei wichtig, "bevor es zu spät ist", sagte Banaszak beim Landesparteitag der sächsischen Grünen in Neukieritzsch bei Leipzig.
Merz steht Verbotsverfahren skeptisch gegenüber
Bundeskanzler Merz steht Forderungen nach einem AfD-Verbotsverfahren dagegen skeptisch gegenüber, wie er in der "Zeit" deutlich machte. Die Nachweispflicht, dass die Partei "aggressiv kämpferisch" gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeite, liege ausschließlich beim Staat, sagte Merz. "Und ich habe mich innerlich immer dagegen gewehrt, aus der Mitte des Bundestages heraus Verbotsverfahren zu betreiben. Das riecht mir zu sehr nach politischer Konkurrentenbeseitigung", betonte der CDU-Chef.
Die Rufe nach der Einleitung eines Verbotsverfahrens waren lauter geworden, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD Anfang Mai zur "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" hochgestuft hatte. Dagegen setzt sich die Partei mit einem Eilantrag zur Wehr.
Bis zu einer Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln legt der Inlandsgeheimdienst die neue Einstufung auf Eis und führt die AfD daher erst einmal weiter nur als sogenannten Verdachtsfall. Über ein Parteiverbot müsste auf Antrag von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier: Belege reichen nicht aus
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, äußerte sich skeptisch zu den Erfolgsaussichten eines solchen Antrags. Nach der Auswertung des Verfassungsschutz-Gutachtens stelle "sich die Frage, ob die vom Bundesamt für Verfassungsschutz vorgelegten Belege auch den Nachweis erbringen können, dass die strengen Voraussetzungen eines Parteiverbots erfüllt sind oder zumindest erfüllt sein können", sagte er der "Bild am Sonntag". "Auf der Grundlage der bislang öffentlich bekannten Informationen würde ich das derzeit verneinen."
Für ein Verbot der Partei würden die im Gutachten enthaltenen Äußerungen, die Papier unter anderem als "überzogen, polemisch, abwegig und gemein" bezeichnete, aus seiner Sicht nicht ausreichen.
Trotz aller Skepsis dürfte das Thema weiter für Diskussionen sorgen. Für Sonntagmittag riefen Anhänger der Organisation Fridays for Future in Karlsruhe - wo das Bundesverfassungsgericht seinen Sitz hat - zu einer Demonstration für ein AfD-Verbotsverfahren auf.
Weitere aktuelle News im Ressort "Politik":
Ukraine-Krieg aktuell: Kiew feiert "epische Zerstörung" von Putin-Panzer
Oleg Saljukow: Säuberung geht weiter - Putin feuert Top-General
Umfrage-Erfolg für Friedrich Merz: Union legt erneut zu - doch es gibt ein Problem
Noch mehr Nachrichten über Friedrich Merz lesen Sie hier.
Folgen Sie News.de schon bei Facebook, YouTube und WhatsApp? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++ kns/roj/news.de