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Stichtag 20. März: Maßnahmen-Ende ab 20. März - was gilt danach in Deutschland?

Deutschland macht sich locker: Zum 20. März sollen tiefgreifende Corona-Maßnahmen abgeschafft werden, doch die Maskenpflicht wird beibehalten. Bild: picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand

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In den vergangenen Tagen kletterte die vom Robert-Koch-Institut (RKI) täglich vermeldete Zahl der Coronavirus-Neuinfektionen ebenso beständig in die Höhe wie die Sieben-Tage-Inzidenz. Am 9. März waren es 215.854 Neuinfektionen binnen 24 Stunden, die die Sieben-Tage-Inzidenz auf 1.319,0 steigen ließen. Obwohl die offiziellen Zahlen aufgrund der anhaltenden Überlastung von Testlaboren deutlich unter dem tatsächlichen Wert von Coronavirus-Fällen liegen dürfte, will die Regierung an den Plänen festhalten, die bislang umgesetzten Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie abzuschaffen.

Als Stichtag für großflächige Lockerungen der bislang gültigen Corona-Beschränkungen ist der 20. März 2022 anvisiert. Doch auch nach dem Wegfall der meisten Corona-Regeln sollen über den Frühlingsbeginn hinaus grundlegende Schutzinstrumente einsetzbar bleiben, um auf eine mögliche Zuspitzung der Corona-Lage in der warmen Jahreszeit reagieren zu können.

Erste Anhaltspunkte, mit welchen Alltagsregeln sich Corona-Deutschland auch nach dem 20. März 2022 wird arrangieren müssen, gibt ein Entwurf des Gesundheitsministeriums an, der am 9. März im Umlaufverfahren ins Bundeskabinett eingebracht werden soll. Das Schreiben lag der Deutschen Presse-Agentur vor. Nach dem Auslaufen der bisherigen Rechtsgrundlage am 19. März sollen demnach weiterhin Krisenmaßnahmen regional oder auf Landesebene möglich sein - bundesweite Regelungen nach Ansage der Ampel-Regierung sind damit passé.

Bundesregierung schiebt Verantwortung für Corona-Maßnahmen auf Länder ab

Konkret sollen zur Eindämmung von Corona-Ausbrüchen Beschränkungen und Auflagen verhängt werden können, wenn das Landesparlament dies beschließt. Dazu sollen Landesparlamente die "konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage" feststellen müssen. In einer "konkret zu benennenden Gebietskörperschaft" sollen dann Maßnahmen erlassen werden können. Dazu zählen Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise - also Regelungen wie 2G und 3G.

Maskenpflicht und Schnelltests bleiben als Corona-Maßnahmen erhalten

Ohne extra Parlamentsbeschluss sollen die Landesregierungen zudem allgemeine Schutzmaßnahmen verordnen können, etwa Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Auch Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen sollen möglich bleiben.

Deutschland macht sich locker: "Tiefgreifende Corona-Maßnahmen" fallen ab dem 20. März weg

Hintergrund ist, dass nach einem von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungsplan zum 20. März "alle tiefgreifenderen" Beschränkungen entfallen sollen, wenn die Lage in den Kliniken es zulässt. Zugleich wurde aber vereinbart, dass es weiter einen "Basisschutz" geben soll. Darum geht es nun in der Anschlussregelung, da die bisherige Basis für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz am 19. März ausläuft.

Der von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) vereinbarte Entwurf einer Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP kommt dann zu weiteren Beratungen in den Bundestag.

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/news.de/dpa

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