Berlin: Auch bei Hitze fällt der Unterricht nicht einfach aus
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Erstellt von Sarah Knauth
24.06.2026 08.03
Zum Beispiel könnten die Unterrichtsstunden verkürzt werden. Wenn angesichts der Hitze eine angemessene Durchführung des Unterrichts im Einzelfall nicht möglich ist, könne die Schulleitung auch einen Unterrichtsausfall anordnen. "Dabei steht das Wohl der Schülerinnen und Schüler stets im Mittelpunkt."
Die Bildungsverwaltung weist auf die rechtlichen Grundlagen hin. Die Regelungen finden sich in der "Ausführungsverordnung Schulpflicht". Paragraf 14 widmet sich dem Thema "Unterricht bei extremen Wetterlagen".
Die Schulleitungen können den Unterricht ausfallen lassen
Dort heißt es, dass der Unterricht in diesem Fall in einer Art und Weise durchgeführt werden müsse, der den Witterungsverhältnissen angepasst ist. "Ist dies aufgrund der konkreten Situation des Einzelfalls nicht möglich, kann er auch ausfallen."
In der Regel unterschreiben die Eltern zu Schuljahresbeginn eine Erklärung, dass ihre Kinder bei verkürztem oder vorzeitig beendetem Unterricht vorzeitig nach Hause gehen dürfen. Liegt sie nicht vor, müsse eine Betreuung für sie sichergestellt werden.
"Da alle Grundschulen Ganztagsangebote vorhalten, ist die Betreuung dort grundsätzlich gewährleistet", so die Bildungsverwaltung weiter. "Dies gilt entsprechend auch für weitere Ganztagsformate, nicht jedoch für die gymnasiale Oberstufe und die beruflichen Schulen."
Grundsätzlich gilt: Soweit in den Schulen ein Mittagessen angeboten wird, muss dieses auch in diesen Fällen angeboten werden. Und auch das: Der obligatorische Schwimmunterricht in der Grundschule findet auch bei Hitzewelle statt. "Ansonsten soll Schwimmunterricht nur ausfallen, wenn er nicht im Anschluss an den noch durchgeführten Unterricht erteilt werden kann."
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kns/roj/news.de