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Brutale Tierquälerei in Berlin: Auf öffentlichen Plätzen! Mann tötet und verspeist Tauben

Ein Tierquäler soll in Berlin Tauben brutal getötet und anschließend gegessen haben. Bild: picture alliance/dpa | Carsten Koall

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Aktuell soll ein Tierquäler in Berlin sein Unwesen treiben. Die Landestierschutzbeauftragte Kathrin Herrmann berichtet von einem Mann, der auf brutale Weise Tauben in der Hauptstadt töten soll und fordert die Behörden zum Handeln auf. Doch der Staatsanwaltschaft sind offenbar die Hände gebunden. Zwei Verfahren, die im Zusammenhang mit Herrmanns Schilderungen stehen könnten, wurden bereits eingestellt.

Tierquälerei in Berlin? Mann soll Tauben brutal töten und anschließend essen

Die konkreten Vorwürfe teilte die Tierschutzbeauftragte in einer Pressemitteilung mit: Ein Mann soll unter anderem am Kottbusser Tor, am Halleschen Tor und in Baumschulenweg Tauben bei lebendigem Leib und vollem Bewusstsein die Federn ausgerupft oder mit einem Obstmesser den Hals durchtrennt haben. Anschließend aß er die so getöteten Vögel. Diese Praktik würde gegen das deutsche und europäische Tierschutzrecht verstoßen.

Berlin Tierschutzbeauftragte Kathrin Herrmann kritisiert Staatsanwaltschaft

Der anonyme Täter stört laut Herrmann auch die öffentliche Ordnung mit seinen Taten und den liegen gelassenen Tierkadavern. Mehrere Zeugen haben sich bereits bei ihr gemeldet. Gegenüber dem "Tagesspiegel" berichtete sie von vier konkret beschriebenen Vorfällen. Weiter führte sie in ihrer Mitteilung aus: "Bürgerinnen und Bürger berichten uns von verstörenden Szenen, in denen ein Mann mit geköpften Tauben hantiert und, wenn er darauf angesprochen wird, mit einem Messer droht. Neben einem Schlafquartier wurden zudem die Überreste unzähliger Tauben gefunden. Ein solcher Umgang mit fühlenden Lebewesen ist inakzeptabel und der Anblick solcher Tiermisshandlungen wirkt verstörend, insbesondere auf Kinder." Es sei für sie nicht nachvollziehbar, warum die Staatsanwaltschaft Verfahren zu mutmaßlichen Taten eingestellt habe - schließlich sei das Töten von Tieren zu Ernährungszwecken nur unter bestimmten Vorschriften zulässig.

Verfahren wegen Tauben-Verzehrs eingestellt

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft teilte laut "Tagesspiegel" mit, es habe bislang ein Verfahren gegen einen namentlich bekannten Mann gegeben, der Taubeneier gegessen hatte. Dieses wurde im September vorläufig eingestellt, da keine strafbare Handlung zu erkennen war. Es gab Beschwerde gegen diese Entscheidung und jetzt wird in dem Fall erneut eine mögliche Ordnungswidrigkeit untersucht. Ein weiteres Verfahren gegen ein Unbekannter, der eine Taube getötet und anschließend gegessen haben soll, wurde eingestellt, weil kein Tatverdächtiger gefunden werden konnte. Es sei zudem fraglich, ob sich der Mann im Anblick aktueller Gesetze zum Tierschutz und zur Wilderei überhaupt strafbar gemacht habe. Weitere Verfahren zu den von Kathrin Herrmann geschilderten Fällen seien bislang nicht eingegangen.

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/bua/news.de

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