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Sexueller Kindesmissbrauch: Pädophiler Priester missbrauchte Kinder trotz Zwangsversetzung

Ein Missbrauchsskandal um einen rückfällig gewordenen pädophilen Priester sorgt in Bayern für Wirbel (Symbolbild). Bild: Peter Kneffel / picture alliance / dpa

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Der Missbrauchsskandal um einen mehrfach versetzten und rückfällig gewordenen katholischen Priester in Bayern macht wieder Schlagzeilen. Wie Prälat Lorenz Wolf, Kirchenrichter des Erzbistums München und Freising und Leiter des katholischen Büros in Bayern, am Dienstag bestätigte, verhängte er schon vor einigen Jahren im Rahmen eines sogenannten Verwaltungsdekrets unter anderem eine Geldstrafe von drei Monatsgehältern gegen den Mann.

Sex-Priester nach Missbrauchs-Rückfall zu Geldstrafe verurteilt

Er darf sich außerdem neben der Kürzung der Pension nicht mehr Pfarrer im Ruhestand nennen und keinerlei priesterliche Funktionen ausüben - er bleibt aber Priester. Zuvor hatte die "Süddeutsche Zeitung" (SZ, Ausgabe vom 22.09.2020) darüber berichtet. Das Dekret stammt aus dem Jahr 2016.

Katholischer Priester verging sich nach Zwangsversetzung wieder sexuell an Kindern

Der Fall hatte vor zehn Jahren erstmals Schlagzeilen gemacht und gilt als symbolisch für vieles, was in der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche falsch gelaufen ist. Ein heute 72 Jahre alter Priester war, nachdem er sich im Ruhrgebiet an Kindern vergangen hatte, von Essen nach Bayern versetzt worden. Dort arbeitete der Mann in Grafing bei München wieder als Seelsorger - und missbrauchte als Kaplan erneut Kinder.

Pädophiler Priester zu 18 Monaten auf Bewährung wegen sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilt

Dafür wurde er vom Amtsgericht Ebersberg zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Und selbst danach wurde er erneut in der Seelsorge eingesetzt - dieses Mal in Garching/Alz östlich von München.

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Die Beurteilung der Aktenlage gebe nicht mehr her als die im Verwaltungsdekret formulierte Strafe, sagte Prälat Wolf der Deutschen Presse-Agentur. Dass der Fall mit einem solchen Dekret und nicht im Rahmen der kirchlichen Strafgerichtsbarkeit aufgearbeitet wurde, sei eine Anordnung aus Rom gewesen. "Verwaltungsdekret heißt Beurteilung auf Aktenlage und die Akten waren unvollständig", sagte Wolf. "Ich durfte nicht ermitteln oder jemanden befragen."

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/news.de/dpa

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