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Personalausweis: Muss ich mein Kopftuch abnehmen?

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Muss ich mein Kopftuch abnehmen?

Kopftücher sind aus religiösen Gründen erlaubt. Jedoch fürden sie nicht das Gesicht verdecken. Bild: Bundesdruckerei

Kopfbedeckungen wie Mützen oder Hüte sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen sind jedoch aus religiösen Gründen zulässig. Tragen Sie ein Kopftuch, dann sollten Sie auf jeden Fall beachten, dass das Gesicht frei von Schatten und von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar ist. Eine weitere Ausnahme stellen medizinische Gründe dar, sofern sie nicht nur vorübergehend sind.

Sind sie nur vorübergehend, weil Sie sich beispielsweise gerade die Nase gebrochen haben oder ein Teil Ihres Kopfes verbunden ist, dann gilt: Die Ausweisbehörde kann vorübergehend von der Ausstellung eines Ausweises absehen. Das entscheidet sie jedoch von Fall zu Fall. Eine vorherige Beratung ist also angebracht. Benötigen Sie den Ausweis dringend, dann ist die vorübergehende Variante eine Alternative. Sie ist für maximal drei Monate gültig und kostet zehn Euro.