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Personalausweis: Darf ich auf dem Foto lächeln?

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Darf ich auf dem Foto lächeln?

Halbprofile sind für die neuen Fotos des Personalausweises nicht zulässig. Bild: Bundesdruckerei

Eine der wichtigsten Neuerungen ist, dass Ihr Gesichtsausdruck auf dem neuen Passbild neutral sein muss. Das Foto auf Ihrem Reisepass unterliegt bereits diesen Anforderungen, die ab sofort auch für den Personalausweis gelten. Achten Sie darauf, dass Ihr Mund geschlossen ist und Ihre Augen geöffnet und deutlich sichtbar. Wenn Sie eine Brille tragen, darf diese die Augen nicht verdecken. Außerdem sollten Sie sicherstellen, dass die Gläser der Brille nicht getönt sind und auch nicht reflektieren.

Ihre Gesichtszüge müssen von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende einwandfrei erkennbar sein sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen. Als Richtwert gelten 70 bis 80 Prozent, die die Gesichtshöhe auf dem Foto einnehmen muss, das entspricht einer Höhe von 32 bis 36 Millimetern. Wichtig ist, dass Sie zentral ins Bild blicken und frontal abgebildet sind. Profilaufnahmen, wie sie auf dem alten Ausweis gestattet waren, sind ab sofort nicht mehr erlaubt.