Polizei-News Warendorf, 02.07.26: Ahlen/Kreis Warendorf - E-Scooter gehören nicht in Fußgängerzonen
Unfall für das Presseportal Bild: Adobe Stock / wellphoto
Erstellt von Team Datenjournalismus
02.07.2026 10.48
Am Mittwoch (01.07.2026) wurde in der Fußgängerzone der Stadt Ahlen eine Kontrollaktion der Polizei durchgeführt. Hauptzielgruppe dieser Aktion waren Verkehrsteilnehmer, die mit einem sog. Elektrokleinstfahrzeug (EKF) unterwegs waren. Unter den Begriff der EKF fallen auch E-Scooter.
Das verbotswidrige Befahren der Fußgängerzone mit E-Scootern hat in der Vergangenheit vermehrt zu gefährlichen Situationen geführt, Bürgerbeschwerden haben diesbezüglich deutlich zugenommen.Die Wichtigkeit dieser Kontrollaktion wird durch das erzielte Ergebnis widergespiegelt. Während des gut dreistündigen Kontrollzeitraumes wurden insgesamt 63 Verstöße geahndet. Davon sieben Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz beim Führen eines E-Scooters.
Diese hohe Zahl der Maßnahmen zeigt, dass gerade bei jüngeren Nutzern von E-Scootern die Kenntnisse von verkehrsrechtlichen Vorschriften nicht vorhanden sind. Neben der steigenden Akzeptanz dieser neuen Mobilitätsform, fehlt es oft am Wissen zu den daraus resultierenden neuen Pflichten.
Die wichtigsten Pflichten und häufigsten Verstöße beim Fahren mit E-Scootern:
- EKF können/dürfen ab einem Alter von 14 Jahren genutzt werden!!!
- Die Versicherungspflicht muss jedes Jahr zum 01. März erneuert werden - auch wenn der E-Scooter erst am 01. Februar erstmalig versichert wurde!!!
- EKF dürfen nur baulich angelegte Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen befahren. Wenn diese fehlen, muss auf der Fahrbahn gefahren werden.
- Auch wenn der Motor ausgeschaltet wird, darf nur auf den vorgesehenen Verkehrsflächen gefahren werden, d. h.: Jegliches Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist für EKF verboten (...auch bei ausgeschaltetem Motor!).
- Auch beim VZ 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art", dürfen EKF nur geschoben werden.
- Bei anderen Verkehrsverboten dürfen EKF nur dort fahren oder einfahren, wenn dies durch ein Zusatzzeichen: "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt ist.
- Ein E-Scooter darf nur alleine genutzt werden!!!
Die Resonanz diverser Bürgerinnen und Bürger auf die Kontrollen war durchweg positiv.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Warendorf vom 02.07.2026 gegen 10:10 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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