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Polizei-News Aachen, 17.06.26: Haftbefehl vollstreckt und Schleusung vereitelt.

Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Daniel Vogl

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Beamte der Bundespolizei in Aachen vollstreckten in der Nacht zu Dienstag einen Haftbefehl und vereitelten eine Schleusung.

Am Dienstag, dem 16.06.2026, kontrollierten Beamte der Bundespolizei in Aachen gemeinsam mit Beamten der Autobahnpolizei einen PKW, der zuvor aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist war. In dem Fahrzeug befanden sich der 36-jährige Fahrzeugführer aus der Schweiz, seine 44-jährige serbische Verlobte sowie ein 46-jähriger albanischer Staatsangehöriger.

Alle Insassen konnten sich gegenüber den Beamten rechtmäßig ausweisen. Im Rahmen einer tiefergehenden Kontrolle der Reisedokumente und der Einreisestempel der beiden Mitfahrer, wurde ersichtlich, dass sich beide Personen über dem Bezugszeitraum im Schengenraum aufhielten und sich somit der unerlaubten Einreise strafbar gemacht haben. Folglich wurde gegen den Fahrzeugführer ein Strafverfahren wegen des Einschleusens von Ausländern eingeleitet.Im Rahmen einer Durchsuchung der Personen und des Fahrzeuges wurden zudem geringe Mengen Kokain aufgefunden und beschlagnahmt. Hierzu wurde gegen den Fahrzeugführer und den Mitfahrer ein Strafverfahren wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln eingeleitet. Zudem bestand gegen den Fahrzeugführer der Verdacht einer weiteren verfolgungswürdigen Handlung wegen des Fahren eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Hierzu wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Im weiteren Verlauf wurde den beiden Mitfahrern die Einreise verweigert und sie wurden an die niederländische Polizei übergeben. Der Fahrzeugführer wurde nach Beendigung aller polizeilichen Maßnahmen vor Ort entlassen.Im weiteren Verlauf der Nacht kontrollierten die Beamten einen 45-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde ersichtlich, dass gegen den Mann ein Haftbefehl von 90 Tagen wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs vorlag.Zur Abwendung der Haft hätte der Mann eine Geldstrafe in Höhe von 2700,- Euro sowie zusätzliche Verfahrenskosten von über 400,- Euro begleichen müssen.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 17.06.2026 gegen 08:27 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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