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Polizei-News Hockenheim, 19.05.26: Unbekannte bewerfen Zug und legen Steine auf Schienen - Zeugenaufruf

Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Oliver Berg

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Zurückliegend ist es in der Eisenbahnstraße in Hockenheim, nahe einem Supermarkt, in zwei Fällen zu gefährlichen Eingriffen in den Bahnverkehr gekommen. Nach Hinweisen der Deutschen Bahn an die Bundespolizei konnten jeweils am 15. Mai und am 18. Mai Beschädigungen an einem Zug sowie Steine im Gleisbereich festgestellt werden.

Am 15.05.2026 bewarfen bislang unbekannte Personen die S6 mit unbekannten Gegenständen. Der Vorfall ereignete sich gegen 19:58 Uhr, kurz vor der Einfahrt in den Bahnhof Hockenheim und wurde durch den Zugbegleiter bemerkt. Polizeistreifen konnten keine Hinweise auf tatverdächtige Personen erlangen. Am Zug entstand ein Schaden an einem Fenster in noch unbekannter Höhe. Verletzt wurde hierbei niemand.

Zu einem weiteren Ereignis an gleicher Örtlichkeit kam es am 18.05.2026 gegen 18:00 Uhr. Hierbei legten bislang unbekannte Personen Steine aus einer angrenzenden Baustelle auf die Schienen. Die S6 überfuhr die Steine auf dem Weg Richtung Oftersheim, ohne dabei erkennbaren Schaden zu nehmen. Eine Streife der Bundespolizei stellte vor Ort Steinreste auf den Schienensträngen fest.

In beiden Fällen wird nun wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr gegen Unbekannt ermittelt. Die Bundespolizei sucht hierzu Zeugen. Diese können sich telefonisch unter der Rufnummer 0721 120160 oder über das Kontaktformular auf www.bundespolizei.de jederzeit melden. Zudem nimmt jede Polizeidienststelle Hinweise entgegen.

Die Bundespolizei warnt vor solchen Tätigkeiten. Gegenstände - insbesondere Steine - auf Schienenstränge zu legen ist lebensgefährlich. Diese werden beim Überfahren zu Geschossen, die umstehende Personen schwer oder sogar tödlich verletzen können. Auch die Entgleisung des Zuges kann die Folge dessen sein. Dies ist nicht mehr als jugendlicher Leichtsinn zu werten, sondern stellt in jedem Fall ein strafbares Verhalten dar.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Karlsruhe vom 19.05.2026 gegen 14:04 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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