Polizei-News Berlin, 07.05.2026: Polizei Berlin erlässt Allgemeinverfügung zum 8. und 9. Mai 2026
Die Polizei Berlin informiert zu einem aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Hannes P Albert
Erstellt von Team Datenjournalismus
07.05.2026 15.51
Anlässlich des 81. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkriegs und des Tages der Befreiung am 8. und 9. Mai 2026 werden in Berlin erneut zahlreiche Menschen Gedenkstätten und Ehrenmale besuchen. Insbesondere an den sowjetischen Ehrenmalen wird mit einem hohen Besucheraufkommen sowie zahlreichen Versammlungen gerechnet.
Vor diesem Hintergrund hat die Polizei Berlin mit Verfügung vom 22. April 2026 eine Allgemeinverfügung erlassen, um ein würdevolles Gedenken sowie einen friedlichen Verlauf der Veranstaltungen zu gewährleisten und den öffentlichen Frieden zu schützen.
Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum von Freitag, den 8. Mai 2026, 6 Uhr, bis Samstag, den 9. Mai 2026, 22 Uhr, für bestimmte Bereiche rund um die sowjetischen Ehrenmale in den Bezirken Treptow-Köpenick, Mitte und Pankow.
In diesen Bereichen wird der Gemeingebrauch öffentlicher Flächen sowie die Versammlungsfreiheit insoweit beschränkt, dass unter anderem folgende Verhaltensweisen untersagt sind:
das Tragen von militärischen Uniformen und Uniformteilen
das Tragen von militärischen Abzeichen
das einzelne oder hervorgehobene Zeigen der Buchstaben „V“ oder „Z“
das Zeigen von St.-Georgs-Bändern
das Zeigen von Fahnen und Flaggen mit russischem Bezug sowie Symbolen der ehemaligen Sowjetunion, Belarus oder Tschetschenien
das Zeigen von Symboliken und Kennzeichen, die geeignet sind, den Russland-Ukraine-Krieg zu verherrlichen
das Abspielen oder Singen russischer Marsch- und Militärlieder
das Billigen des gegen die Ukraine geführten Angriffskrieges sowie Verhaltensweisen, die geeignet sind, Gewaltbereitschaft zu vermitteln Ausgenommen von den Verboten sind unter anderem diplomatische Delegationen sowie bevorrechtigte Personen. Veteraninnen und Veteranen des Zweiten Weltkrieges sind zudem vom Verbot des Tragens militärischer Uniformen, Uniformteile und Abzeichen sowie von St.-Georgs-Bändern ausgenommen. Darüber hinaus dürfen entsprechende Fahnen, Flaggen und Abzeichen verwendet werden, soweit sie Bestandteil von Kranzniederlegungen oder Blumengebinden sind.
Die Beschränkungen gelten unabhängig davon, ob sich Personen im Rahmen einer Versammlung oder aus anderem Anlass in den betroffenen Bereichen aufhalten.
Die betroffenen Bereiche umfassen:
das Umfeld des Sowjetischen Ehrenmals im Treptower Park im Bezirk Treptow-Köpenick
das Umfeld des Sowjetischen Ehrenmals im Tiergarten im Bezirk Mitte
das Umfeld des Sowjetischen Ehrenmals in der Schönholzer Heide im Bezirk Pankow
Mit den Maßnahmen trägt die Polizei Berlin der aktuellen Gefährdungslage Rechnung. Vor dem Hintergrund des weiterhin andauernden Russland-Ukraine-Krieges sowie der hohen symbolischen Bedeutung der Gedenktage ist insbesondere mit einem Aufeinandertreffen unterschiedlicher politischer Positionen und einer erhöhten Emotionalisierung zu rechnen.Ziel der Allgemeinverfügung ist es, Provokationen, Einschüchterungen sowie mögliche gewalttätige Auseinandersetzungen zu verhindern und gleichzeitig ein würdevolles Gedenken an die Opfer des Zweiten Weltkrieges zu gewährleisten.
Die Allgemeinverfügung, die Begründung und die Lagepläne, können an folgenden Polizeidienststellen eingesehen werden:
Polizeiabschnitt 13, Hadlichstraße 37, 13187 Berlin
Regionalabschnitt 27-28, Alt-Moabit 145, 10557 Berlin
Polizeiabschnitt 35, Segelfliegerdamm 42, 12487 Berlin
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Berlin. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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