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Polizeifahndung Aachen, 21.04.26: Bundespolizei kann Haftbefehl vollstrecken - Person muss 70 Tage in Haft

Die Polizei informiert über eine aktuelle Fahndung (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Bernd Wüstneck

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Zwei aufmerksame Bürger haben am gestrigen Abend der Bundespolizei in Aachen am Hauptbahnhof einen Hinweis zu einer randalierenden Person gegeben.Schnell konnte eine alkoholisierte Person festgestellt werden, welche zu der Personenbeschreibung passte. Später stellte sich jedoch heraus, dass es sich nicht um die randalierende Person handelte, dennoch hatte die Bundespolizei einen Fahndungserfolg.

Die kontrollierte Person wurde durch die Staatsanwaltschaft Köln wegen Erschleichens von Leistungen gesucht und sollte eine Geldstrafe von 2100,-EUR zahlen.Da der 41-jährige Deutsche die Geldstrafe nicht zahlen konnte, muss er nun für 70 Tage in Haft.Nach Maßnahmen der Bundespolizei wurde der gesuchte Mann dem polizeilichen Gewahrsamsdienst übergeben und wird später in eine Justizvollzugsanstalt Aachen überstellt.Der ursprünglich gemeldete Randalierer konnte nicht mehr festgestellt werden.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 21.04.2026 gegen 08:46 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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