Polizeimeldung Berlin-Lichtenberg, 17.03.2026: Fahrgäste mit einem Messer bedroht und erheblichen Widerstand geleistet
Die Polizei Berlin informiert zu einem aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Rolf Vennenbernd
Erstellt von Team Datenjournalismus
19.03.2026 08.04
Einsatzkräfte mussten gestern Nachmittag in Friedrichsfelde den Widerstand eines Mannes überwinden, um ihn ärztlich versorgen zu können. Nach bisherigen Erkenntnissen alarmierten Zeugen gegen 15:45 Uhr die Polizei zu einer Tram-Haltestelle an der Straße Am Tierpark. Den Zeugen zufolge soll dort ein Mann mit einem Messer in der Hand in eine haltende Tram gestiegen sein, dort Fahrgäste bedroht und mit dem Messer Sitze und Scheiben der Bahn beschädigt haben. Die Fahrgäste flüchteten aus der Tram. Die eingetroffenen Einsatzkräfte forderten den später identifizierten 50-Jährigen unter einem Höchstmaß der Eigensicherung auf, das Messer fallen zu lassen und sich auf den Boden zu legen. Statt der Aufforderung nachzukommen, bewegte sich der Tatverdächtige mit dem Messer in der Hand weiter. Erst die Androhung des Einsatzes eines Distanzelektroimpulsgerätes bewegte den 50-Jährigen dazu, sich auf den Boden zu legen. Das Messer hielt er jedoch weiter in der Hand. Beim anschließenden Zugriff der Einsatzkräfte konnte ihm das Messer abgenommen werden. Gleichsam stellten die Beamtinnen und Beamten fest, dass der Tatverdächtige eine erhebliche Verletzung an einer Hand hatte. Gegen die Festnahme und somit die dringend notwendige ärztliche Versorgung leistete der 50-Jährige hartnäckigen und erheblichen Widerstand, der nur durch den aufgesetzten Einsatz des Distanzelektroimpulsgerätes überwunden werden konnte. Nach der Festnahme brachten alarmierte Rettungskräfte den Tatverdächtigen in ein Krankenhaus, wo er sogleich aufgrund seiner Handverletzung notoperiert werden musste. Eine dort durchgeführte toxikologische Untersuchung ergab, dass der Tatverdächtige unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Der 50-Jährige muss sich nun wegen des Verdachts der Bedrohung, gefährlichen Körperverletzung, der Sachbeschädigung und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Berlin. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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